Wer in Österreich mit dem Auto unterwegs ist, sollte einen Blick auf seinen Führerschein werfen. Denn ein kleiner Zahlencode kann darüber entscheiden, ob man überhaupt weiterfahren darf.

Wer in Österreich mit dem Auto unterwegs ist, sollte einen Blick auf seinen Führerschein werfen. Denn ein kleiner Zahlencode kann darüber entscheiden, ob man überhaupt weiterfahren darf.
Auf der Rückseite des österreichischen Führerscheins finden sich in Feld 12 Zahlencodes. Sie geben an, ob beim Lenken bestimmte Auflagen eingehalten werden müssen.
Diese Codes sind EU-weit standardisiert und betreffen häufig gesundheitliche Voraussetzungen. Besonders wichtig ist dabei der Bereich rund ums Sehen.
Zu den häufigsten Einträgen zählen:
Alle Zahlencodes im Überblick finden Sie .
Entscheidend: Wer etwa den Code 01.01 im Führerschein stehen hat, darf nur mit Brille fahren. Kontaktlinsen allein reichen nicht aus.
Viele Autofahrerinnen und Autofahrer nehmen diese Einträge nicht ernst. Doch genau das kann bei einer Polizeikontrolle problematisch werden.
Laut Führerscheingesetz müssen alle Auflagen eingehalten werden, unter denen die Lenkberechtigung erteilt wurde. Wird etwa ohne vorgeschriebene Brille gefahren, liegt eine Verwaltungsübertretung vor.
Die Folgen können deutlich spürbar sein:
Ein fixes "25-Euro-Verwarngeld" wie in Deutschland gibt es in Österreich nicht. Die Strafen bewegen sich im gesetzlichen Rahmen und können deutlich höher ausfallen.
Das Problem: Das Sehvermögen verändert sich oft über die Jahre.
Wer früher ohne Sehhilfe ausgekommen ist, benötigt später vielleicht eine Brille. Andere steigen von Brille auf Kontaktlinsen um oder lassen eine Augenoperation durchführen.
Doch viele vergessen, den Führerschein entsprechend anpassen zu lassen. Dabei ist genau das notwendig, wenn sich die Voraussetzungen ändern.
Wer einen falschen oder veralteten Eintrag im Führerschein hat, muss einen neuen beantragen.
In Österreich kostet ein neuer Scheckkartenführerschein laut Behördenangaben rund 73 Euro. Dazu kommen:
Diese Kosten führen dazu, dass viele Autofahrerinnen und Autofahrer die Anpassung hinauszögern und damit ein Risiko eingehen.
Besonders heikel wird es im Ernstfall. Wird bei einem Unfall festgestellt, dass eine vorgeschriebene Sehhilfe nicht verwendet wurde, kann das rechtliche Folgen haben.
Zwar zahlt die Haftpflichtversicherung grundsätzlich den Schaden des Unfallgegners. Allerdings können im Nachhinein Regressforderungen entstehen.
Auch bei Kaskoversicherungen kann es zu Problemen kommen, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Ein Blick auf den Führerschein kann sich daher lohnen:
Wer unsicher ist, sollte die Angaben überprüfen lassen und gegebenenfalls anpassen.
(Red.)
