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Betriebskosten-Check zum Jahresbeginn: Warum er wichtig ist

Heute, 07:57

Zum Jahresanfang werden oft neue Akontozahlungen festgelegt. Wir klären auf, welche Betriebskosten erlaubt sind, wo häufig Fehler passieren und wann sich ein Einspruch lohnt.

Zum Jahresanfang wird es für viele Mieter in Wien besonders relevant: Die jährliche Betriebskostenabrechnung steht an oder die Vorauszahlungen (Akontozahlungen) für das kommende Jahr werden neu festgelegt.

Betriebskosten sind jene laufenden Kosten, die neben der Miete anfallen und typischerweise Dinge wie Müllabfuhr, Wasser, Stiegenhausbeleuchtung oder Hausreinigung umfassen. Welche Posten zulässig sind und wie du als Mieter deine Rechte wahrnehmen kannst, ist gesetzlich geregelt und oft ein Streitpunkt zwischen Vermieter und Mieter - ein Thema, das du gerade jetzt im Blick haben solltest.

Was sind zulässige Betriebskosten für Mieter?

Rechtlich festgelegt wird im österreichischen Mietrecht, welche Kosten einer Wohnung tatsächlich zu den Betriebskosten zählen dürfen. Laut der darf dein Vermieter nur bestimmte laufende Kosten als Betriebskosten auf dich umlegen, etwa Wassergebühren, Rauchfangkehrerkosten, Müllabfuhr, Strom für Allgemeinflächen, Versicherungsprämien, Verwaltungshonorare sowie Kosten für Gemeinschaftsanlagen wie Lift oder Waschküche. Diese Liste basiert auf den gesetzlichen Bestimmungen, etwa im Mietrechtsgesetz für Wohnungen, die dessen Vollanwendungsbereich unterliegen – wie klassische Altbauten oder geförderte Neubauten – oder auf Vereinbarungen im Mietvertrag für andere Objekte.

Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) gelten besonders strenge Vorgaben, welche Positionen überhaupt verrechnet werden dürfen und wie die Abrechnung sowie Einsichtnahme zu erfolgen hat. Genauere Regelungen finden sich im und besagen unter anderem, dass die Betriebskostenabrechnung dem Mieter spätestens bis Mitte des Folgejahres vorgelegt werden muss und nur innerhalb bestimmter Fristen angefochten werden kann.

Häufige Fehler in der Betriebskostenabrechnung

Auch wenn die Grundregeln klar erscheinen, schleichen sich in der Praxis oft Fehler ein. Gerade bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung kommt es laut Informationen der häufig zu Unklarheiten oder falschen Positionen, etwa weil Kosten verrechnet werden, die keine laufenden Betriebskosten im Sinne des Gesetzes sind – typischerweise wären das etwa Reparatur- und Erhaltungskosten, die nicht umlagefähig sind. In solchen Fällen kannst du die Abrechnung rechtlich anfechten. Ein weiterer häufiger Stolperstein ist, dass die Kosten nicht nach dem richtigen Schlüssel verteilt werden, etwa wenn die Wohnnutzfläche falsch angesetzt ist. Auch Doppelverrechnungen oder unangemessen hohe Verwaltungskosten kommen vor, wie die Arbeiterkammer Wien erklärt.

Akontozahlungen vs. Jahresabrechnung

Viele Mietverträge sehen vor, dass die Betriebskosten nicht nur einmal jährlich abgerechnet werden, sondern dass du laufende Vorauszahlungen (Akonto) leistest. Am Jahresende erstellt der Vermieter eine Abrechnung, in der die tatsächlichen Kosten den Vorauszahlungen gegenübergestellt werden. Anschließend ergibt sich entweder ein Guthaben zu deinen Gunsten oder eine Nachzahlungspflicht. Diese Praxis wird in ausführlich erklärt und unterscheidet auch zwischen Pauschalen und individuell abgerechneten Kosten.

Wann lohnt sich ein Einspruch?

Wenn du bei der Überprüfung deiner Betriebskostenabrechnung Unstimmigkeiten entdeckst, solltest du handeln. Die Arbeiterkammer Wien rät dazu, zunächst Einsicht in die zugrunde liegenden Belege zu nehmen und Kopien anzufertigen, um einzelne Positionen genauer zu prüfen. Lässt sich kein einvernehmlicher Klärungsweg mit dem Vermieter finden, kannst du eine Überprüfung durch die beantragen. Das kann sinnvoll sein, wenn etwa Kosten verrechnet wurden, die nicht zu den zulässigen Betriebskosten zählen oder überhöht erscheinen.

Wenn die Abrechnung formell nicht korrekt ist – zum Beispiel weil sie nicht fristgerecht vorgelegt wurde oder die Positionen nicht transparent erläutert sind – kann dies ebenfalls ein Grund für einen Einspruch sein. Grundsätzlich solltest du die Abrechnung genau vergleichen und bei Abweichungen gegenüber dem Vorjahr nachfragen.

Tipps für deinen Betriebskosten-Check im Jänner

Zum Jahresbeginn lohnt es sich, den Betriebskosten-Check in mehreren Schritten anzugehen: Prüfe zuerst, ob die in deinem Mietvertrag vereinbarten oder gesetzlich zulässigen Positionen auch wirklich in der Abrechnung auftauchen. Dann vergleiche die abgerechneten Kosten mit deinen Akontozahlungen und mit den Vorjahreswerten. Wenn etwas unklar ist, fordere Einsicht in die Belege und scheue dich nicht davor, Ungereimtheiten schriftlich anzusprechen. Auch eine Beratung bei der Arbeiterkammer Wien oder bei der Mietervereinigung Österreichs kann dir helfen, deine Rechte durchzusetzen und dich gegen falsche Verrechnungen zu wehren.

(Red)

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