Am Freitag hat die Bundesregierung das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Begutachtung geschickt.
Das von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) bei einer Pressekonferenz vorgestellte E-Wirtschaftsgesetz zielt darauf ab, den Strommarkt in Österreich grundlegend zu verändern. Vorgesehen sind Sozialtarife, flexible Netzentgelte und eine Begrenzung der Spitzen bei der Einspeisung von Solarstrom. Außerdem ist geplant, Netzentgelte für eingespeisten Solarstrom einzuführen.
Ziel sei es, die Stromkosten zu senken, die Versorgungssicherheit zu stärken und die Energiewende zu beschleunigen, so Hattmannsdorfer. Energieversorgungsunternehmen sollen verpflichtet werden, Preissenkungen innerhalb von sechs Monaten an ihre Kunden weiterzugeben. Konkret sieht das Gesetz unter anderem die Einführung eines bundesweit einheitlichen Sozialtarifs von 6 Cent netto pro Kilowattstunde bis zu einem Jahresverbrauch von 2.900 Kilowattstunden vor. Davon soll rund eine Viertelmillion Haushalte in Österreich profitieren. Die Kosten sollen die Energieversorger übernehmen. Für alle Haushalte kommen künftig flexible, zeit- und lastabhängige Netzentgelte sowie dynamische Stromverträge. Auch die Marktaufsicht durch die Regulierungsbehörde E-Control wird ausgebaut. Haushalte sollen außerdem Strom im kleinen Rahmen - etwa innerhalb der Nachbarschaft - weitergeben dürfen.
Für Diskussion sorgte bereits die geplante "Spitzenkappung" bei der Einspeisung von Photovoltaikstrom: Bei drohender Netzüberlastung darf künftig nur noch bis zu 60 Prozent der Leistung eingespeist werden - allerdings soll es sich dabei um höchstens ein paar Minuten am Tag handeln, heißt es aus dem Ministerium. Zudem ist die Einführung von Netzentgelten für eingespeisten PV-Strom vorgesehen. Für das Gesetz ist im Nationalrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig, die Regierungsparteien brauchen also die Stimmen von FPÖ oder Grünen.