
Der Stadtrechnungshof hat die Wiener Symphoniker und empfiehlt ihnen u.a., die Stundenverpflichtungen der Musiker zu erhöhen und die Zahl der Musiker zu verringern. Ebenso sollten nicht geleistete Dienste leichter in die Folgemonate übertragen werden können. Bei den Pensionen, die in der Vergangenheit das Orchester finanziell über die Maßen belastet haben, erkennt der Rechnungshof Reformen an; diese Zahlungen werden laut Orchester aber vorerst noch weiter steigen, da Musiker mit bestehenden Verträgen in Pension gehen werden.
Das Orchester hält dagegen: Eine Erhöhung der Arbeitsleistung einzelner Musiker über den Vergleichswert anderer Wiener Orchester hinaus wäre eine "gravierende Schlechterstellung der Wiener Symphoniker im Orchester-Wettbewerb". Es handle sich dabei - ebenso wie die Zahl der Musiker - auch nicht um eine Frage der Gebarung, sondern um eine "weitreichende künstlerische Entscheidung", die dem Kulturamt vorbehalten sein sollte. Der Stadtrechnungshof widerspricht dieser Ansicht. Und hält fest: Sollte eine Bespielung der Bregenzer Festspiele dann nicht mehr möglich sein - wie vom Orchester dargelegt -, würden auch die entsprechenden Verluste entfallen.
Der Rechnungshof legt dem Orchester nahe, über mehrere Vertragsdetails, etwa die Erschwerniszulage oder Jubiläumsgelder, Verhandlungen mit der Gewerkschaft aufzunehmen, um die Kosten künftig zu reduzieren. Ebenso soll das Orchester das eigene Label aufgeben, wenn sich das Kaufinteresse nicht steigern ließe (was aber laut Symphonikern nur knapp 5000 Euro Verlust brachte). Auch sollen von den Wiener Veranstaltern Einnahmensteigerungen ausverhandelt werden. Der Rechnungshof erkennt an, dass dem neuen Intendanten die "dringende Handlungsnotwendigkeit für die Reform des Vereins Wiener Symphoniker bewusst" war.
Das Orchester pocht auf bereits getätigte Reformen, im neuen Gehaltsschema würde das Lebenseinkommen der Musiker um 250.000 Euro sinken. 2015 wurde der Orchesterkollektivvertrag geändert. "In vier, fünf Jahren schafft man nicht alles aus der Welt, was es an Veränderungsbedarf gibt", sagte der neue Intendant, Johannes Neubert,. Knapp 16 Prozent der Subvention müssen die Symphoniker bereits für Pensionen ausgeben. Der Höhepunkt dürfte erst 2027 mit 3,1 Millionen Euro erreicht sein, prognostiziert Neubert. "Daran kann ich leider nichts ändern."
Ende 2006 veröffentlichte das damalige Kontrollamt einen Bericht über die Wiener Symphoniker, der es in sich hatte. Denn dem kommunalen Orchester drohte ein Finanzierungskollaps – aufgrund "automatischer Gehaltserhöhungen", einer "nicht ausreichend sparsamen Gebarung" und eher erfolglosen Marketingaktivitäten. Der Bilanzverlust war 2005 auf beachtliche 46,1 Millionen Euro angewachsen. Die Symphoniker hatten es zudem – entgegen der Vereinbarung mit der Stadt – nicht geschafft, einen Eigendeckungsgrad von 25 Prozent auch nur annähernd zu erreichen. 2004 zum Beispiel lag er bei 15,1 Prozent.
Bis zum Jahr 2006 wurde jedem neu eingetretenen Musiker vertraglich eine Zusatzpension zugesichert. Damals spielte Sparsamkeit eine geringere Rolle: Bis zum Abgang von Ursula Pasterk im Jahr 1996 war der Kulturstadtrat automatisch Präsident der Symphoniker – und gewährte viele Gehaltserhöhungen.
In den letzten Jahren gelang es zumindest, das "Definitivum", eine Art Pragmatisierung, abzuschaffen. Für alle ab 2015 eingestellte Musikerinnen und Musiker wurde ein zeitgemäßes Gehaltsschema (höheres Einstiegsgehalt, geringere Steigerungen) eingeführt und die zuvor freiwillig ausbezahlte Abfertigung in der Höhe eines Jahresgehalts gestrichen.
Es gibt nun keine Zulage mehr, wenn die Musiker Opern spielen; als Vordienstzeiten werden nur mehr maximal sechs Jahre angerechnet; Fototermine haben unbezahlt zu erfolgen; und durch strengere Regelungen konnten die Reiseabrechnungen der Musiker um etwa 25 Prozent reduziert werden.
