logo



[email protected]

Facebook muss Konto doch vererben

1-01-1970, 00:00

Dieses Urteil im  ist seit Jahren weltweit mit Spannung erwartet worden - nun steht fest: Erben müssen auch Zugang auf ein Facebook-Konto bekommen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag im Fall einer Mutter, die nicht auf das Konto ihrer verstorbenen Tochter in dem Onlinenetzwerk zugreifen konnte. Der Vertrag mit Facebook ist demnach Teil des Erbes der Eltern, sodass sie kompletten Zugriff auf das Konto ihrer Tochter haben.

>>>Nachlesen: 

Mutter erhofft sich Erkenntnisse

Die 15-jährige Tochter der Klägerin war im Jahr 2012 unter ungeklärten Umständen bei einem U-Bahn-Unfall ums Leben gekommen. Ihre Mutter hoffte, durch den Zugang auf das Facebook-Konto zu erfahren, ob das Mädchen Suizidabsichten hegte. Sie hatte auch die Zugangsdaten, konnte aber dennoch nicht auf die Inhalte des Kontos zugreifen. Dieses befindet sich im sogenannten Gedenkzustand, wodurch etwa persönliche Nachrichten nicht gelesen werden können.

>>>Nachlesen: 

Bisher gab es unterschiedliche Entscheidungen

Die Vorinstanzen in dem Fall hatten unterschiedlich entschieden. Das Landgericht Berlin urteilte im Jahr 2015 zunächst, dass Facebook den Eltern als Erben . Das Kammergericht sah dies im Berufungsverfahren dagegen anders und wies die Klage der Mutter ab. Ihre Revision vor dem Bundesgerichtshof hatte nun Erfolg. Das Karlsruher Urteil dürfte grundsätzliche Bedeutung für den künftigen Umgang mit dem digitalen Erbe haben.

>>>Nachlesen: 

Nachrichtenquelle


© 2017-2024 wienpress.at [email protected]