Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat deutschen Datenschützern einen symbolischen Sieg beschert. Betreiber von Facebook-Fanseiten wären nach der alten EU-Datenschutzrichtlinie gemeinsam mit für die Verarbeitung der personenbezogenen Nutzerdaten verantwortlich, befanden die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssache C-210/16). Die entsprechende Richtlinie ist allerdings seit Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnung () am 25. Mai aufgehoben. Der EuGH setzt damit einen Schlusspunkt unter einen jahrelangen Rechtsstreit.
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Das Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hatte von der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein bereits im Jahr 2011 gefordert, ihre im sozialen Netzwerk Facebook betriebene Fanpage zu deaktivieren, da weder die Akademie noch Facebook die Besucher der Seite darauf hingewiesen hätten, dass ihre Daten erhoben und zur Verbreitung zielgerichteter Werbung genutzt werden. Die Wirtschaftsakademie hatte argumentiert, sie sei für die Datenverarbeitung durch Facebook nicht verantwortlich. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Fall nach Luxemburg verwiesen.
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In der neuen Datenschutzgrundverordnung wird im Kern die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen oder Vereine neu geregelt. Nutzer müssen informiert werden, wenn ihre Daten erhoben werden - und auch zu welchem Zweck. Das betrifft natürlich auch alle weiteren IT-Riesen. So hat mittlerweile ein Weltkonzern seinen Mitarbeitern wegen der DSGVO die Nutzung von WhatsApp am Dienst-Handy untersagt.
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