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Erfolg für Schrems-Klage gegen Facebook

1-01-1970, 00:00

Gute Nachricht für den des österreichischen Datenschutz-Aktivisten: Das Oberste Gericht in Irland verweist eine ausgeweitete Klage zum Datenaustausch zwischen der EU und den USA durch Firmen wie Facebook umgehend an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Am Mittwoch wies die zuständige Richterin Caroline Costello ein Gesuch des US-Konzerns zurück, worin Facebook um einen Aufschub bat.

Facebook will Berufung einlegen

Das weltgrößte soziale Netzwerk, das gerade seine  abhält und sich mitten in einem  befindet, wollte mehr Zeit haben, um zu prüfen, ob es einen Antrag stellt, um die Weiterreichung des Falls zu unterbinden. Facebook kündigte an, das Oberste Gericht weiterhin um eine Genehmigung ersuchen zu wollen, gegen die Verweisung Berufung einzulegen. Dieser Schritt hätte jedoch keinen Einfluss mehr darauf, dass der Europäische Gerichtshof nun zuständig ist.

Von Schrems initiiert

Im Großen und Ganzen soll der EuGH prüfen, ob der grenzübergreifende Datenaustausch, wie er von Google, Apple und Co. praktiziert wird, legal ist. Dabei geht es auch um das mit den USA ausgehandelte Datenschutzabkommen "". Der Austausch von Informationen ist integraler Bestandteil des Geschäftsmodells vieler Konzerne und reicht von der Speicherung von Kreditkartentransaktionen bis zu Suchmaschinenanfragen. Der Fall selbst geht auf eine Klage von , der seit Jahren juristisch gegen die von Facebook angewandten Methoden bei der Speicherung von Nutzerinformationen auf US-Servern vorgeht. Er hat auch "Safe Harbor" zu Fall gebracht.

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