
Nach dem wendet sich der Mobilfunkanbieter an den Obersten Gerichtshof (OGH). Drei (Hutchison) werde gegen das nicht rechtskräftige Urteil des Oberlandesgerichts Revision erheben, erklärte ein Unternehmenssprecher gegenüber der APA.
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Die beanstandete Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) entspreche der bisherigen Judikatur des OGH und der ausdrücklichen Rechtsmeinung der Regulierungsbehörde. Sie werde daher im Wesentlichen inhaltsgleich von der gesamten Branche angewendet, so der Sprecher.
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