1-01-1970, 00:00
Wie an dieser Stelle , können Nutzer von Streaming-Abos ab 1. April 2018 jubeln. Am Ostersonntag tritt nämlich die von den EU-Institutionen beschlossene europaweite Nutzung von kostenpflichtigen Diensten wie Netflix, Spotify, Sky & Co. in Kraft. Künftig müssen alle EU-Bürger im Urlaub oder auf Geschäftsreisen also nicht mehr auf ihre Lieblingsserien oder Sport-Liveübertragungen verzichten. Der Vizepräsident der EU-Kommission Andrus Ansip betonte am Dienstag, es gebe keine Hindernisse mehr durch nationale Regelungen.
EU-Digitalkommissarin Mariya Gabriel betonte, die Bürger stünden an der Spitze aller digitalen Initiativen. Nach der jüngsten Abschaffung der Roaming-Gebühren sei die Portabilitäts-Richtlinie ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem wirklichen digitalen Binnenmarkt und zu einer vereinten digitalisierten europäischen Gesellschaft, mit Zugängen für alle Bürger.
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Regelung entspricht dem neuen Nutzungsverhalten
Für das EU-Parlament erklärten die beiden Mandatare Pavel Svoboda und Jean-Marie Cavada sowie der bulgarische Ratsvorsitzende und IT-Minister Ivaylo Moskovski, dass die neuen Regeln die Antwort auf das neue Verhalten der Bürger bei der Nutzung neuer Technologien sei. So sei die Zahl der Konsumenten mit Video-Abos von 2010 bis 2014 um 113 Prozent gestiegen. Außerdem würden mindestens 29 Millionen Europäer - immerhin 5,7 Prozent der Konsumenten in der EU - die Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Nutzung von Streaming-Abos nutzen. Diese Zahl werde bis 2020 auf 72 Millionen EU-Bürger steigen.
Darüber hinaus hätten 60 Prozent der jungen Europäer angegeben, dass die Möglichkeit grenzüberschreitender Online-Abo-Nutzung ein wichtiger Faktor sei, um solche Abos überhaupt zu erwerben. De facto werden Anbieter kostenpflichtiger Onlinedienste wie Amazon Prime, Netflix, Sky oder Spotify gesetzlich verpflichtet, die volle grenzüberschreitende Portabilität der abonnierten Inhalte sicherzustellen.
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