Die EU-Kommission hat die sozialen Netzwerke Facebook und Twitter gerügt, nicht genug für die Einhaltung europäischer Verbraucherschutzregelungen zu tun. Während Google die Regeln seiner Plattform Google+ weitestgehend an die Forderungen der Kommission angepasst habe, seien Facebook und besonders Twitter wichtige Punkte nur teilweise angegangen, teilte die Behörde am Donnerstag mit.
Besonders bei den Verfahren zum Sperren von Inhalten und Nutzerkonten hapere es noch. Twitter- und Facebook-Nutzer würden nicht rechtzeitig und nicht genügend über drohende Löschungen von vermeintlich illegalen Inhalten informiert, kritisierte die Kommission. Auch auf die Möglichkeit, gegen drohende oder bereits erfolgte Löschungen Beschwerde einzulegen, werde nicht genügend hingewiesen.
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Die EU-Justizminister hatten im Oktober 2015 vereinbart, stärker gegen illegale Inhalte im Internet vorzugehen. Seitdem werden einer EU-Untersuchung zufolge deutlich mehr gemeldete Einträge auf Online-Plattformen entfernt.
An der Löschwut gibt es auch Kritik. So bemängelt der Journalistenverband, die Macht über das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit werde de facto an Privatunternehmen abgegeben.
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Die Plattformanbieter Google, Facebook und Twitter hatten sich auf Drängen der Kommission dazu verpflichtet, bis Anfang 2018 ihre Nutzungsbedingungen entsprechend europäischer Verbraucherschutzstandards zu überarbeiten. Soziale Netzwerke würden als Werbe- und Handelsplattformen genutzt und müssten sich daher an EU-Verbraucherschutzregeln halten, erinnerte EU-Justizkommissarin Vera Jourova am Donnerstag.
Zentrale Forderungen der EU-Kommission waren etwa ein Rücktrittsrecht bei Online-Käufen und die Zuständigkeit europäischer Gerichte unter Anwendung nationalen Rechts im Fall einer Klage. Ursprünglich sahen die Nutzungsbedingungen von Google, Facebook und Twitter vor, dass im Streitfall kalifornisches Recht angewandt wird, weil die Firmen dort ihren Sitz haben.
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Viele dieser Forderungen hätten die US-Firmen - und besonders Google - in ihren Vorschlägen zu überarbeiteten Nutzungsbedingungen umgesetzt, teilte die Kommission nun mit.
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