
Wie berichtet, wurde im Frühjahr 2016 in Österreich die . Laut der Novelle des Telekomgesetzes galt diese Regelung bisher aber nur für Verträge, die nach dem 26. Februar 2016 abgeschlossen wurden. Bei älteren Verträgen ist die erfreulich Neuerung leider nicht schlagend geworden. Doch damit ist nun Schluss.
>>>Nachlesen:
Die Arbeiterkammer (AK) hat jetzt nämlich einen Musterprozess gegen A1 und „3“ gewonnen, dessen Urteil auch für Kunden aller anderen Mobilfunkanbieter gilt. Ab sofort gilt auch für Kunden, die ihren Handy-Vertrag vor dem 27. Februar 2016 abgeschlossen haben, die einmonatige Kündigungsfrist. Damit können auch sie schneller aus einem Handyvertrag heraus, um beispielsweise den Anbieter zu wechseln. Die AK hat den Erfolg am Donnerstag über publiziert:
>>>Nachlesen:
>>>Nachlesen:
