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T-Mobile: Selbstanzeige bei RTR

1-01-1970, 00:00

Beim Surfen im Internet haben es viele schon erlebt: Man steuert eine bestimmte Adresse an, plötzlich erscheint am Bildschirm die Mitteilung: "Diese Seite ist gesperrt." Es geht da um mutmaßlich illegale Downloadseiten wie kino.to oder "Pirate Bay" zugeordnete Klonseiten. Warum die Seiten gesperrt sind? Weil die Internetanbieter das nach Aufforderung durch Rechteinhaber an und für sich tun müssen - allerdings ist die Rechtslage hier sehr unklar.

Es geht um mutmaßlich illegale Downloadseiten

Der Mobilfunker T-Mobile will in der Frage solcher Sperrungen nun Rechtssicherheit erlangen und hat deshalb bei der Telekom-Regulierungsbehörde RTR "eine Art Selbstanzeige" erstattet, wie das Unternehmen in seinem Blog schreibt. Konkret handelt es sich um sogenannte Klonseiten, die der bekannten Plattform "Pirate Bay" zugeordnet werden und auf Namen wie "133x.st" oder "proxydl.cf" lauten. Vergangene Woche hatte T-Mobile einige solcher Seiten auf Basis einer Abmahnung durch Rechteinhaber gesperrt.

Hintergrund der Mitteilung von T-Mobile an die RTR ist eine vom Unternehmen beklagte Rechtsunsicherheit. Einerseits sei man laut einer OGH-Entscheidung in Bezug auf Originalseiten bei einer Abmahnung durch den Rechteinhaber gezwungen, selbst über mögliche Urheberrechtsverstöße zu urteilen und gegebenenfalls die betreffenden Seiten zu sperren. Andererseits verstoße man laut einer EU-Richtlinie damit gegen das Gebot der Netzneutralität - dürften Netzsperren doch nur aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung erfolgen.

Ist Sperren Verstoß gegen das Gebot der Netzneutralität?

Bisher folgte T-Mobile diesen Abmahnungen nicht, um sich nicht eines Verstoßes gegen die Netzneutralität schuldig zu machen. Die Folge waren Klagen, die jeweils zu einstweiligen Verfügungen führten, die schließlich zur Umsetzung der Netzsperren verpflichteten. Die unerfreuliche Nebenwirkung: hoher personeller Aufwand sowie hohe Kosten für das Gerichtsverfahren bei Klonseiten.

Indem T-Mobile sich nun an die RTR wendet, erhofft sich das Unternehmen Klarheit, ob bei Sperren nach Abmahnungen ein Verstoß gegen die Netzneutralität vorliegt. Die Behörde solle eine Beurteilung treffen, nach der man künftig rechtlich einwandfrei und ohne großen Aufwand handeln könne.
 

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