Das , nachdem der österreichische Datenschützer Max Schrems zwar selbst im Heimatland gegen Facebook klagen kann, Sammelklagen aber ausgeschlossen werden, wurde in Österreich unterschiedlich aufgenommen. Facebook selbst zeigte sich klarerweise . Die EU-Kommission kündigte unterdessen eine Reform für den Konsumentenschutz an (siehe unten).
Der Klubobmann der Liste Pilz, Peter Kolba, bemängelte, dass der EuGH endgültig klargestellt habe, dass eine Sammelklage nach österreichischem Recht bei grenzüberschreitenden Massenschäden scheitere. Dagegen habe zuvor der EuGH-Generalanwalt eine Sammelklage als begrüßenswert bezeichnet. Es sei jedenfalls Aufgabe der EU-Kommission, eine europäische Sammelklage rechtspolitisch voranzubringen, so Kolba in einer Aussendung.
Er kündigte an, im Nationalrat einen Initiativantrag auf Schaffung einer österreichischen Verbandsmusterfeststellungsklage nach dem niederländischen Vorbild einzubringen. Auch für Europa und Österreich müsse gelten, dass sich Unrecht nicht lohnen dürfe, so Kolba.
Auch der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer kritisierte die Entscheidung: "Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes stärkt leider die Position von Facebook und nicht den Schutz der Privatsphäre", so Weidenholzer. "Europaweite Sammelklagen wären ein wichtiges Instrument, um besseren Datenschutz für alle EuropäerInnen durchzusetzen."
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Für den Verein für Konsumenteninformation (VKI) zeigt das Urteil des EuGH "eklatante Rechtsschutzdefizite für Verbraucher" auf. "Es ist hoch an der Zeit, die Gruppenklage im Interesse der österreichischen Bevölkerung endlich umzusetzen", so Petra Leupold, Leiterin der VKI-Akademie, in einer Stellungnahme. Der Wettbewerb werde massiv verzerrt, wenn ausländische Konzerne nicht mit Sanktionen rechnen müssen. Dies treffe nicht nur die geschädigten Konsumenten, sondern auch die heimischen Unternehmer.
Der Grüne Europa-Abgeordnete Michel Reimon begrüßte hingegen das Urteil des EuGH und bezeichnete es in einer Aussendung als "richtungsweisend". "Eine Musterklage im eigenen Mitgliedsland ist ein gute Entscheidung, um die Rechte der Verbraucher*innen gegen Großkonzerne zu stärken. Kaum eine Privatpersonen aus Österreich würde wegen einer Datenschutzklage nach Irland vor Gericht ziehen." Zugleich forderte er von der EU-Kommission "mutige politische Schritte", um "dominante amerikanische Plattformen" zu regulieren.
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Auch nach Ansicht von Niki Scherak, stellvertretender NEOS-Klubobmann und Datenschutzsprecher, könne mit einer Musterklage in Österreich "ein überaus wichtiger Schritt im Kampf für mehr Datenschutz und Rechtssicherheit der Bürgerinnen und Bürger gelingen". Der Fall zeige überdies, wie wichtig zivilgesellschaftliches Engagement sei, so Scherak in einer Aussendung. Von der europäischen Politik forderte er, sich in Zukunft "mit mehr Mut und Entschlossenheit für die Grund- und Freiheitsrechte" der Bürger einzusetzen.
Facebook selbst hat sich erfreut über die Ablehnung des EuGH betreffend eine Sammelklage gegen das soziale Netzwerk gezeigt. "Die heutige Entscheidung unterstützt zwei vorangegangene, wonach die Forderung von Maximilian Schrems nach einer Sammelklage in Österreich für andere Konsumenten nicht ausgeführt" werden könne, erklärte eine Sprecherin. Jedenfalls freue sich Facebook auf eine Lösung.
Nach Ansicht von Datenschützer wolle Facebook die Angelegenheit generell vor keinem Gericht sehen. Er zeigte sich von dem Urteil nicht enttäuscht und kündigte der APA gegenüber an, er werde vor dem Landesgericht Wien klagen, obwohl dies der Justiz keine besondere Freude mache, weil die Angelegenheit "zäh" sei.
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