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EuGH urteilt über Facebook-Sammelklagen

1-01-1970, 00:00

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verkündet am Donnerstag ein Grundsatzurteil zu Klagen gegen das soziale Netzwerk Facebook. Im Streit um  des österreichischen Datenschutz-Aktivisten  sollen die Luxemburger Richter klären, ob Datenschützer Beschwerden bündeln und dann mit einer Art Sammelklage gegen Facebook vorgehen können. (Az: C-498/16)

Klage enthält mehrere Forderungen

Schrems hatte in Österreich eine Sammelklage gegen Facebook Irland wegen angeblicher Verstöße gegen österreichische, irische und europäische Datenschutzregeln eingereicht. Er fordert die Feststellung, dass bestimmte Vertragsklauseln von Facebook unwirksam sind. Zudem verlangt er für sich und weitere Nutzer die Unterlassung der Verwendung von Daten und Schadenersatz. Facebook vertritt die Auffassung, dass die österreichischen Gerichte für diese Klage international gar nicht zuständig seien. Schrems sei beruflich für den Datenschutz aktiv und müsse daher in Irland klagen.

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Firmensitz gilt oft als Gerichtsstandort

Hintergrund sind die Geschäftsbedingungen von Facebook und der meisten anderen Unternehmen, wonach der Firmensitz als Gerichtsstandort gilt. Für Verbraucher bestehen aber Schutzregelungen und Erleichterungen, wonach sie gegen Unternehmen immer auch an ihrem Wohnsitz klagen können. Der österreichische Oberste Gerichtshof in Wien legte deshalb den Fall dem EuGH vor.

In einem richterlichen Rechtsgutachten hatte der sogenannte EuGH-Generalanwalt Michal Bobek im November die Ansicht vertreten, weil Schrems Facebook auch privat genutzt habe, könne er als Verbraucher in Österreich klagen. Eine solche Verbraucherklage sei aber immer "auf die konkreten Parteien des speziellen Vertrags beschränkt". Daher könne Schrems mit seiner Klage in Österreich nicht auch Ansprüche geltend machen, die ihm andere Österreicher abgetreten haben. Solche Sammelklagen seien im Interesse des Verbraucherschutzes zwar vielleicht wünschenswert - nach bisherigem EU-Recht aber nicht möglich.

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