
bietet seinen Kunden seit einigen Wochen die Tarifoption "Free Stream" an. Dabei wird die Download-Menge bestimmter Streaming-Dienste nicht vom bezahlten Datenpaket abgezogen. , überprüfte die Telekom-Control-Kommission (TKK) nun dieses Angebot. Das Ergebnis: A1 kann "Free Stream" weiter anbieten.
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Das Produkt selbst verstößt nicht gegen die Netzneutralitäts-Verordnung der EU. Allerdings muss das Unternehmen Anpassungen beim "Traffic Shaping" vornehmen. Bisher drosselte A1 die Geschwindigkeit jener Streaming-Dienste, die an der Option "Free Stream" teilnehmen. Die Nutzer konnten Videos daher nur mit geringerer Bandbreite und somit fallweise in geringerer Auflösung sehen. Diese Maßnahme sorgt aber für eine Verschlechterung für die Kunden. Damit verstößt sie gegen die Netzneutralitäts-Verordnung der EU. Diese verbietet solche Verkehrsmanagement-Maßnahmen in den Datenströmen.
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"Die Entscheidung der TKK ist aber nicht nur im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher", sagt RTR-Geschäftsführer Johannes Gungl. "Sie sichert auch langfristig das Angebot von Streaming-Anbietern. Denn warum soll eine Plattform nicht uneingeschränkt Videos in hoher Auflösung liefern können, wenn sie das will?"
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Nicht Gegenstand der Entscheidung war "Zero Rating", das bei "Free Stream" ebenfalls zur Anwendung kommt. Den Datenverkehr bestimmter Dienste nicht vom Datenpaket der Nutzer abzuziehen, wird von der Netzneutralitäts-Verordnung der EU nicht explizit verboten und ist innerhalb gewisser Grenzen zulässig. "Mit der vorliegenden Entscheidung befindet sich die TKK in einer Linie mit Regulierungsbehörden anderer Mitgliedstaaten", so Gungl abschließend.
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