
Für Max Schrems (Bild) bahnt sich eine Niederlage gegen Facebook an. Konkret geht es dabei um die von dem heimischen Juristen und Datenschützer initiierte . Am Dienstag sprach sich nämlich der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Michael Bobek, gegen die Zulässigkeit einer solchen Sammelklage aus.
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Die Ansicht des Generalanwalts ist für die EuGH-Richter zwar nicht bindend, in den meisten Fällen (80 %) folgen sie dieser jedoch. Wie berichtet, brachte Schrems die Sammelklage am 1. August 2014 ein. Davor schlossen sich dem Aufruf an. Zuletzt konnte Schrems in seinem Kampf gegen diverse Facebook-Richtlinien einige Siege einfahren. Für die angestrebte Sammelklage sieht es nun eher schlecht aus.
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Laut dem EuGH-Anwalt kann Schrems kann Klage gegen Facebook Irland wegen angeblichen Datenschutzverletzungen des sozialen Netzwerks bei einem österreichischen Gericht einbringen - allerdings nur in seinem Namen. Eine EU-weite Sammelklage wäre seiner Ansicht nach nicht zulässig. Wie Bobek in seinem Schlussantrag den EuGH-Richtern empfiehlt, könne Schrems "an seinem eigenen Wohnsitz einen ausländischen Vertragspartner verklagen, nicht gleichzeitig mit seinen eigenen Ansprüchen auch gleichgerichtete Ansprüche geltend machen".
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"Die Ansicht des Generalanwalts zur Sammelklage ist für mich leider nicht nachvollziehbar", erklärte Schrems in einer der APA übermittelten Stellungnahme. Er wies darauf hin, dass der EuGH vor zwei Jahren eine Kollektivklage von 71 Unternehmen gegen ein Unternehmen in einem Kartellverfahren erlaubt habe. "Jetzt soll das Verbrauchern nicht erlaubt sein?"
Dass das Urteil noch heuer gefällt wird, ist eher unwahrscheinlich.
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