Die US-Justiz kann den (Bild) und viele andere deutsche Manager im Dieselskandal kaum zur Rechenschaft ziehen. Denn Deutschland liefert keine eigenen Staatsangehörigen an die USA aus. Solange die Beschuldigten ihre deutsche Heimat nicht verlassen, sind sie vor einem Zugriff der US-Behörden sicher.
"Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden", bestimmt das Grundgesetz in Artikel 16 und erlaubt nur zwei Ausnahmen: Die Bundesrepublik kann eigene Bürger, die wegen Straftaten im Ausland verfolgt werden, nur an andere EU-Staaten oder an einen internationalen Gerichtshof ausliefern.
Allerdings interessieren sich deutsche Staatsanwälte nach Angaben aus Juristenkreisen bei ihren eigenen Ermittlungen auch für die Erkenntnisse der US-Behörden. Einige der früheren und aktuellen Volkswagen-Manager, die von den US-Ermittlern verfolgt werden, sind auch ins Visier deutscher Staatsanwälte geraten.
Gefährlich wird es für beschuldigte Deutsche, die ins Ausland fahren - und für beschuldigte Ausländer in Deutschland: Sie können unter Umständen von den örtlichen Behörden verhaftet und an die USA ausgeliefert werden.
Viele VW-Manager seien gut beraten, bis auf weiteres keinen Fuß auf US-Boden zu setzen, heißt es in Kreisen der deutschen Anwälte, die sich mit dem Volkswagen-Skandal befassen. Das gelte auch für Führungskräfte, die bisher nicht in den USA angeklagt werden. "Ich rate meinem Mandanten, das nicht zu riskieren", sagt einer der Juristen.