Finanzprodukte müssen in der EU ab heuer mit "Beipackzetteln" versehen sein, um Anlegern die teils komplexen Angebote und auch deren Risiken verständlich zu erklären. Die Finanzmarktaufsicht () hat dazu am Dienstag ein Rundschreiben zu den Angaben veröffentlicht, die Anbieter in die Basisinformationsblätter schreiben müssen. Dies betrifft neben dem Risiko auch Angaben zu Rendite und Kosten.
Da die Produktpalette für Anleger am Finanzmarkt zunehmend breiter und die offerierten Produkte immer komplexer würden, habe der EU-Gesetzgeber mit der Pflicht zu den Basisinformationsblättern "eine standardisierte, vergleichbare und auch für unerfahrene Anleger verständliche Information geschaffen", erklärten die FMA-Vorstände Helmut Ettl (Bild oben) und Klaus Kumpfmüller (Bild unten) in einer Aussendung.
Diese "Key Information Documents" (KID), die maximal drei DIN-A4-Seiten umfassen dürfen, erhöhen die Produkttransparenz und verbessern die Vergleichbarkeit auch über Branchen- und Produktgrenzen hinweg, so die Vorstände - und würden so eine Basis für sachgerechte Anlageentscheidungen legen.
© Finanzmarktaufsicht (FMA) Klaus Kumpfmüller
Grundlage ist die PRIIP-Verordnung der EU (1286/2014) über die Basisinfoblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products). Ursprünglich hätten die standardisierten Faktenblätter schon Anfang 2017 kommen sollen, dann waren sich noch die EU-Institutionen uneins über die Standards.
Enthalten müssen die Basisinfoblätter u.a. Name, Art und wichtigste Merkmale des jeweiligen PRIIP sowie die Beschreibung des angesprochenen Kleinanlegertyps und die Laufzeit, zudem empfohlene und allenfalls vorgeschriebene Mindesthaltedauer sowie eine Darstellung der Möglichkeiten einer vorzeitigen Auflösung der Anlage, samt Bedingungen dafür. Kleinanleger müssen auch erfahren, wie und bei wem sie eine Beschwerde zum Produkt einlegen können. Kurz und standardisiert muss auch das Risiko-/Renditeprofil beschrieben werden, zudem ist die Offenlegung aller Kosten vorgeschrieben.
Um die mögliche Ertragsentwicklung einer Anlage mit anderen Produkten vergleichbar zu machen, sind in den KID auch vier Szenarien - Stressszenario, pessimistisches, mittleres und optimistisches Szenario - darzustellen, für Versicherungsanlageprodukte zusätzlich noch ein Szenario für den Versicherungsfall (Ablebensszenario). Ein Gesamtrisikoindikator in Form einer 7-teiligen Skala soll Auskunft über die Risiken geben, die der Kunde eingeht. Sowohl die Gesamtkosten als auch deren Effekt auf die Rendite ("Reduction in Yield"/RIY) sind auszuweisen.
Die Infoblätter sind auf der Website des Produktentwicklers zu veröffentlichen, regelmäßig zu aktualisieren und vom Berater oder Vermittler dem Kunden rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.