1-01-1970, 00:00
Millionen Dieselauto-Fahrer können vielleicht bald nicht mehr unbegrenzt in Städten mit hoher Luftbelastung fahren. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht wies am Dienstag die Revision der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen die von örtlichen Verwaltungsgerichten geforderten Fahrverbote zurück.
Deren Urteile seien nicht zu beanstanden, erklärte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher in Leipzig. Fahrverbote könnten verhältnismäßig ausgestaltet und umgesetzt werden. Die beklagten Städte Düsseldorf und Stuttgart müssten aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen, urteilte das Gericht. Im Kern ging es um die Frage, ob die Länder eigenständig Fahrverbote anordnen können oder ob dies der Bund regeln muss.
Auto-Aktien verlieren nach Urteil
Der Ausblick auf kostspieligen Nachrüstungen von Diesel-Fahrzeugen hat am Dienstag die Autowerte belastet. Die Aktien von Volkswagen weiteten ihre Verluste aus und fielen um 1,6 Prozent auf 162,82 Euro. Daimler und BMW verloren 0,3 bzw. 0,5 Prozent. Dem deutschen Bundesverwaltungsgericht zufolge können Städte zur Luftreinhaltung Fahrverbote für Dieselautos verhängen.
Damit könnte Diesel-Fahrzeugen die Einfahrt in 70 deutsche Städte verwehrt werden, in denen die von der EU gesetzten Grenzwerte regelmäßig überschritten werden. Einer Arbeitsgruppe unter Leitung des deutschen Verkehrsministeriums würde eine Nachrüstung von fast sechs Mio. Diesel-Fahrzeugen mit sogenannten SCR-Katalysatoren bis zu 10 Mrd. Euro kosten. Bisher lehnt die Autoindustrie den Umbau entschieden ab.
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