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Kindesmissbrauchsmaterial in Chatgruppe geteilt: Urteil für 37-jährigen Wiener

14-01-2025, 15:35

Ein 37-jähriger Wiener, welcher sich seit 2019 bis zum August 2023 im Internet und dabei auch im Darknet Dateien mit Missbrauchsmaterial von unmündigen Kindern verschafft hatte, ist am Dienstag am Landesgericht für Strafsachen zur Verantwortung gezogen worden.

Er hatte in einer Chat-Gruppe Bilder und Videos mit 627 Mitgliedern geteilt. Bei einer Hausdurchsuchung wurden auf mehreren Datenträgern knapp 1.300 verbotene Dateien entdeckt.

Der bisher unbescholtene Angeklagte war umfassend geständig. "Ich zergehe vor Reue und Scham", sagte er. Er sei "introvertiert und schüchtern" und habe "ein abgekapseltes Leben geführt". Abgesehen von einer Fernbeziehung zu einer Frau habe er keine sexuellen Erfahrungen gesammelt und das Internet als "Teil der Sexualität" entdeckt: "Es war eine Neugierde. Es hat mich fasziniert. Ich habe gewusst, dass es was Schlechtes ist." Erst die Hausdurchsuchung habe ihm das aber drastisch vor Augen geführt: "Das war ein einschneidendes Erlebnis. Davor war alles fiktiv."

Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann bescheinigte dem Angeklagten eine pädosexuelle Neigung, die sich vor allem auf Interaktionen von Müttern mit Kindern fokussiere. Er sprach sich im Fall einer Verurteilung gemäß § 21 Absatz 2 StGB für die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum aus, weil ansonsten die Gefahr drohe, dass der 37-Jährige weitere Straftaten begehen könnte. Unter Auflagen sei die bedingte Nachsicht dieser Maßnahme möglich, meinte Hofmann.

14 Monate auf Bewährung und bedingte Einweisung

Am Ende wurde der 37-Jährige zu 14 Monaten auf Bewährung verurteilt und auf Basis der Ausführungen des Sachverständigen in den Maßnahmenvollzug eingewiesen. Letzteres sah ihn der Senat bedingt nach, wobei dem Mann jedoch die Weisung erteilt wurde, eine Therapie bei der Männerberatung fortzusetzen, um gegen seine Neigung anzukämpfen.

(APA/Red)

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