Auch sämtliche Regelungen betreffend Geschäftsstraßen, Bahnhöfe, Spitäler und Anrainerparkplätze sind zu in Kraft.
Auch sämtliche Regelungen betreffend Geschäftsstraßen, Bahnhöfe, Spitäler und Anrainerparkplätze sind zu in Kraft.
In den Wiener Bezirken 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 12, 15 und 20 gibt es zusätzlich zu den Kurzparkzonen Anrainerparkplätze. Diese dürfen ausnahmslos 24 Stunden pro Tag sieben Tage die Woche nur von Anrainern mit entsprechendem Parkpickerl sowie von Behinderten mit Parkausweis benützt werden. Also auch nicht von Motorrädern und Mopeds.
Die ÖAMTC-Experten empfehlen, in den genannten Bezirken genau aufzupassen, wo das Auto abgestellt wird.
(Red)