Die Haftrichterin begründete die U-Haft mit einer Tatbegehungsgefahr. Gerichtssprecherin Christina Salzborn bestätigte gegenüber der APA, dass der Entscheid bereits rechtskräftig ist und bis zum 30. Dezember Rechtsgültigkeit besitzt.
Die Haftrichterin begründete die U-Haft mit einer Tatbegehungsgefahr. Gerichtssprecherin Christina Salzborn bestätigte gegenüber der APA, dass der Entscheid bereits rechtskräftig ist und bis zum 30. Dezember Rechtsgültigkeit besitzt.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Tatverdächtigen wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung. Der 23-Jährige hatte am Dienstag in Begleitung seines Vaters eine Polizeiinspektion aufgesucht und sich gestellt. Der Mann ist bisher unbescholten, er weist keine Vorstrafen auf. Zu der Auseinandersetzung mit Burgstaller war es aus nichtigem Anlass gekommen, einen sportlichen bzw. fußballerischen Hintergrund gab es laut aktuellem Ermittlungsstand nicht. Der 23-Jährige dürfte den Stürmer des SK Rapid gar nicht gekannt haben. Burgstaller war nach dem Faustschlag zu Boden gestürzt und ohne sich abzustützen mit dem Kopf aufgeprallt. Er erlitt unter anderem einen Schädelbasisbruch und befindet sich noch in Spitalsbehandlung.
(APA/Red)