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Landesgericht Wien urteilte gegen Firtasch-Auslieferung an USA

4-12-2024, 14:54

Das Wiener Landesgericht urteilte, dass der in Österreich ansässige ukrainische Oligarch Dmytro Firtasch nicht an die USA ausgeliefert werden darf.

Die Entscheidung des Wiener Landesgerichts fiel bereits am 7. November, wie eine Gerichtssprecherin bestätigte. Firtaschs Sprecher selbst hatte diese Entwicklung nicht kommuniziert. Die Wiener Staatsanwaltschaft plant gegen dieses Urteil bis zum 16. Dezember Einspruch einzulegen.

Auslieferung von Firtasch in USA laut Landesgericht Wien nicht zulässig

Bereits im April 2015 hatte das Wiener Landesgericht eine analoge Entscheidung in Bezug auf Dmytro Firtasch getroffen, dem US-Ankläger Korruption mit einem nie realisierten Titangeschäft in Indien und ohne USA vorwerfen. Der ukrainische Geschäftsmann, der im März 2014 in Wien festgenommen worden war und gegen eine Rekordkaution von 125 Mio. Euro auf freien Fuß gesetzt worden war, bestritt die Vorwürfe. Seine Verteidiger sprachen von einer politisch motivierten Strafverfolgung durch Staatsanwälte in Chicago. Nachdem die Staatsanwalt Wien seinerzeit gegen die erste Entscheidung des Landesgerichts Wien für eine Nichtauslieferung Beschwerde eingelegt hatten, erklärten jedoch das Oberlandesgericht (OLG) Wien im Februar 2017 und der Oberste Gerichtshof (OGH) im Juni 2019 die Auslieferung dennoch für zulässig. Nach der OGH-Entscheidung war der Ukrainer seinerzeit haarscharf einer Überstellung in die USA entgangen, die nur durch einen Wiederaufnahmeantrag verhindert werden konnte. Dieser Antrag, das gesamte Auslieferungsverfahren neu zu beginnen, wurde dann zunächst vom LG Wien im März 2022 abgelehnt, vom OLG Wien im Juni 2023 jedoch bewilligt. Seit damals prüfte das Landesgericht Wien, das nun im November ein weiteres Mal im Sinne von Dmytro Firtasch entschied.

(APA/red)

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