Der Energiebonus der Stadt Wien war eine schnelle und unkomplizierte Maßnahme, um die Auswirkungen der steigenden Energiepreise abzufedern. Doch nun werden in einigen Fällen Rückforderungen gestellt. Wie ist das möglich und was müssen betroffene Haushalte jetzt tun?
Die Einkommensgrenze für die Förderung des Energiebonus lag bei 40.000 Euro für Einpersonen-Haushalte und 100.000 Euro für Mehrpersonen-Haushalte. In den Jahren 2022 und 2023 wurden insgesamt 1.327.397 Anträge gestellt. Wie der ORF berichtet, erhalten nun 17.864 Haushalte (1,3 Prozent) eine Rückzahlungsaufforderung, da bei der standardisierten Nachprüfung festgestellt wurde, dass das zulässige Jahreseinkommen überschritten wurde.
Je nachdem, ob der Energiebonus einmal zu Unrecht beantragt und ausgezahlt wurde oder sowohl 2022 als auch 2023, müssen die Betroffenen entweder 200 oder 400 Euro zurückzahlen. Die Stadt Wien überprüft nun alle Anträge und versendet zunächst einen Brief mit der Bitte um Übermittlung von Unterlagen, die belegen, dass die Einkommensgrenze nicht überschritten wurde. Kann dies nachgewiesen werden, entfällt die Rückzahlung. Der erste Brief ist somit keine sofortige Aufforderung zur Rückzahlung. Zudem besteht die Möglichkeit, sich beim Servicetelefon der MA40 zu melden und den individuellen Fall zu besprechen.
Wie die Stadt Wien gegenüber Radio Wien betonte, wurden in den beiden Auszahlungsjahren insgesamt 265 Millionen Euro für den Energiebonus ausgegeben. Dieser diente als Akutmaßnahme, um die Auswirkungen der hohen Energiepreise schnell und unbürokratisch abzufedern. Mit der Neuorganisation von Miet- und Wohnbeihilfe sollen solche Überbrückungs- oder einmaligen Hilfen in Zukunft nicht mehr notwendig sein. Daher wird es im kommenden Jahr keinen Energiebonus mehr geben.