Darüber informierte die Sprecherin des Wiener Landesgerichts, Christina Salzborn, auf Anfrage der APA. Als Begründung wurde Tatbegehungsgefahr angeführt. Die Haftverhandlung fand im Beisein eines Bereitschaftsverteidigers statt.
Darüber informierte die Sprecherin des Wiener Landesgerichts, Christina Salzborn, auf Anfrage der APA. Als Begründung wurde Tatbegehungsgefahr angeführt. Die Haftverhandlung fand im Beisein eines Bereitschaftsverteidigers statt.
Die 30-Jährige machte dabei von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Zuvor war sie bei der zweiten und dritten Einvernahme bei der Polizei vollumfassend geständig, so die Gerichtssprecherin.
Dabei hatte die Frau in ihrer Einvernahme zum Motiv "familiäre Probleme" angegeben, wie die Polizei am Sonntag der APA sagte. Das Obduktionsergebnis ergab, dass das Neugeborene durch stumpfe Gewalteinwirkung starb und ein massives Schädelhirntrauma sowie mehrfache Knochenbrüche erlitten hatte. Das rund eine Woche alte Baby war am Donnerstag kurz vor Mittag aus der neonatologischen Station (Station für Frühgeborene, Anm.) des Spitals verschwunden. Eine Pflegerin hatte das bemerkt und Alarm geschlagen.
Eine groß angelegte Suchaktion, auch mit Hunden und einer Drohne in der Nacht, brachte zunächst keine Erkenntnisse. Durch die Vernehmung der Frau ergaben sich Anhaltspunkte, dass der weibliche Säugling außerhalb des Klinikgeländes zu finden sei.
(APA/Red)