Das Landesgericht für Strafsachen verlängerte die U-Haft für den Hauptverdächtigen um zwei Monate, da immer noch eine Tatbegehungsgefahr besteht. Der Haftbefehl ist rechtsgültig.
Das Landesgericht für Strafsachen verlängerte die U-Haft für den Hauptverdächtigen um zwei Monate, da immer noch eine Tatbegehungsgefahr besteht. Der Haftbefehl ist rechtsgültig.
Überraschend kam die Entscheidung nicht. Zuletzt hatten neue Handy- und Chat-Auswertungen dem ermittelnden Staatsanwalt weitere Belege für seine Annahme geliefert, dass es sich beim 19-Jährigen bis zu seiner Festnahme um einen grundsätzlich anschlagbereiten Anhänger der radikalislamischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" gehandelt haben dürfte. Zudem legte das Bundeskriminalamt vor kurzem einen Bericht vor, demzufolge der 19-Jährige aus Ternitz (Bezirk Wiener Neustadt) zu Hause aus Alltagschemikalien - schwefeliger Säure mit einer Konzentration von 4,1 bis 4,5 Prozent, einem acetonhaltigen Nagellackentferner und zwölfprozentigem Wasserstoffperoxyd - explosives Triacetontriperoxid (TATP) hergestellt hatte. "Die Mengen waren aber gering, scheinen jedoch ausreichend zur Herstellung einer Sprengkapsel", ist dem Bericht zu entnehmen.
Der 19-Jährige steht im Verdacht, im Namen des IS einen Selbstmordanschlag auf das zweite von insgesamt drei in Wien vorgesehenen Taylor Swift-Konzerten im Sinn gehabt zu haben. Die Strafverfolgungsbehörden gehen davon aus, dass er möglichst viele vor dem Stadion versammelte "Swifties", wie die Fans der Sängerin genannt werden, entweder mit einem selbst gebastelten Sprengsatz oder bereits in seinem Besitz befindlichen Hieb- und Stichwaffen töten wollte. Bei einer Hausdurchsuchung des am 7. August festgenommenen 19-Jährigen wurden neben in jedem Baumarkt erhältlichen Chemikalien und der TATP-haltigen Flüssigkeit elektronische Zündvorrichtungen, ein Zwölf-Kanal-Sender, eine Zündkapsel, ein 60 Zentimeter langes Metallrohr, ein 30 Zentimeter langes Kampfmesser, eine 46 Zentimeter lange Machete und ein Butterfly-Messer sichergestellt.
Seither wird von der Staatsanwaltschaft Wien gegen den 19-Jährigen wegen terroristischer Vereinigung, krimineller Organisation und Vergehen gegen das Waffengesetz ermittelt. Ein 17-Jähriger, der sich ebenfalls in U-Haft befindet, gilt als möglicher Komplize.
(APA/Red)