Mit Beginn des 1. Januars 2025 orientiert sich die Kündigungspolitik für die Jahreskarte der Wiener Linien stark an den bereits bestehenden Kündigungsbestimmungen des Klimatickets Österreich (KTÖ).
Mit Beginn des 1. Januars 2025 orientiert sich die Kündigungspolitik für die Jahreskarte der Wiener Linien stark an den bereits bestehenden Kündigungsbestimmungen des Klimatickets Österreich (KTÖ).
Jahreskarten, deren Gültigkeitsperiode ab dem 01.01.2025 startet, können regulär (also "ordnungsgemäß") erst nach sieben Monaten ohne Notwendigkeit einer Begründung gekündigt werden. Bei einer Kündigung wird eine zusätzliche monatliche Gebühr ("Tarifersatzleistung" gemäß Tarifvorschriften) erhoben. Diese monatliche Gebühr ist ein Zwölftel des Tarifs, der zum Zeitpunkt der Kündigung für den Jahreskartenvertrag gültig ist. Diese Bestimmung bezieht sich auf alle Jahreskarten, egal ob es sich um eine Erstausgabe oder eine Verlängerung einer vorhandenen Jahreskarte handelt.
Eine außerordentliche Kündigung vor dem Ende der siebenmonatigen Frist ist nur unter besonderen und wichtigen Umständen mit entsprechenden Belegen zulässig, die folgende sind:
Die Rücksendung der Jahreskarte an die Info- oder Ticketstellen oder der Versand per Post mit einem informellen Kündigungsschreiben ist für die Kündigung notwendig. Kunden müssen in der Regel ihre digitale Jahreskarte im WienMobil Ticketshop kündigen. Einmalzahler bekommen die im Voraus gezahlten Beträge für die verbleibenden Vertragsmonate nach der Kündigung zurückerstattet und zahlen den zusätzlichen Monatsbetrag. Kunden, die eine Einzugsermächtigung haben, stellen diese nach der Kündigung ein und zahlen noch einen zusätzlichen Monatsbetrag.
(Red)