Nachdem die Staatsanwaltschaft Wien im Zusammenhang mit einer am 23. Mai aufgelösten Pro-Palästina-Kundgebung in Wien ein Ermittlungsverfahren wegen Verhetzung gegen die bekannte Rechtsanwältin Astrid Wagner eingestellt hat, ist nun auch die Identitätsfeststellung der Juristin für rechtswidrig erklärt worden. Das hat das Verwaltungsgericht Wien entschieden.
Wagner war ihren Angaben zufolge von der Demo-Veranstalterin eingeladen worden, um im Rahmen der Versammlung ihre "juristische Expertise" darzulegen. Dabei habe sie aus "Urteilen von Verwaltungsgerichten" zitiert, denen zufolge der Satz "From the River to the Sea, Palestine will be free ("Vom Fluss bis zum Meer wird Palästina frei sein") "nicht grundsätzlich illegal" sei. Nach Auflösung der Veranstaltung - für Wagner "ohne erkennbaren Grund" - wurde sie von Polizisten angehalten, zur Identitätsfeststellung aufgefordert und letztendlich angezeigt.
Wagner legte dagegen Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein und bekam Recht, wobei die Entscheidung vorerst nicht rechtskräftig ist. Das Beweisverfahren habe ergeben, "dass der Beschwerdeführerin über ihr Verlangen nicht der Grund für die Identitätsfeststellung genannt wurde, weshalb auch die Art und Weise der Durchführung der Identitätsfeststellung (...) rechtswidrig war", heißt es in der Entscheidung, die der APA vorliegt. Gegen dieses Erkenntnis besteht die Möglichkeit der Erhebung einer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) und bzw. oder einer außerordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH).
Wagner hatte nach dem Vorfall auch Anzeige wegen Amtsmissbrauchs gegen die amtshandelnden Polizisten eingebracht. Diese wurde mittlerweile zurückgelegt.