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Bundeskriminalamt warnt: Straftaten zu Halloween keine Kavaliersdelikte

30-10-2024, 07:41

Das Bundeskriminalamt warnte kurz vor Halloween, dass Ruhestörungen oder Sachbeschädigungen, trotz der Feierlichkeiten, gesetzlich verfolgt werden. Das BK unterstreicht, dass besonders Jugendliche in der Nacht auf Allerheiligen feiern, was oft zu unüberlegten Handlungen mit erheblichen Folgen führt.

Das Bundeskriminalamt fordert daher Eltern und Erziehungsberechtigte vor Halloween auf, ihre Kinder über die juristischen und finanziellen Folgen solcher Taten zu informieren. "Aktionen wie das Verunstalten oder Beschmieren von Häusern und Autos, das Zerstören von Briefkästen oder Mülltonnen, Diebstahl und das Bedrohen von Personen stellen ernsthafte Straftaten dar und werden konsequent zur Anzeige gebracht. Die Polizei wird an Halloween verstärkt präsent sein und bei Verstößen konsequent einschreiten", hieß es in einer Aussendung am Mittwoch.

Innenminister Karner vor Halloween: " Straftaten werden auch in dieser Nacht nicht als Bagatelldelikte behandelt"

Die Polizei habe umfangreiche Vorkehrungen für die Halloween-Nacht getroffen, warnte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP): "Neben verschiedenen Sondereinsatzkräften wie Diensthundeeinheiten, Bereitschaftseinheiten in den Bundesländern oder der WEGA in Wien wird auch der Verfassungsschutz im Einsatz stehen. Straftaten werden auch in dieser Nacht nicht als Bagatelldelikte behandelt, sondern mit Nachdruck und Konsequenz verfolgt".

Die Strafen können von empfindlichen Geld- bis hin zu Freiheitsstrafen reichen und auch wenn Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren nicht strafrechtlich belangt werden können, können Geschädigte zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Erinnert wurde auch an die Jugendschutzgesetze in Österreich: Kinder unter 14 dürfen mit Zustimmung der Eltern von fünf Uhr früh bis 23 Uhr außer Haus sein, ab 14 und bis 16 Jahre von fünf Uhr früh bis ein Uhr nachts. In Oberösterreich endet die erlaubte Zeit für unter 14-Jährige um 22 Uhr und für Jugendliche bis 16 Jahre um Mitternacht. In Salzburg dürfen Kinder unter 12 Jahren von fünf bis 21 Uhr unterwegs sein.

Das Bundeskriminalamt empfiehlt Elterngespräche über die möglichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen von Vandalismus, zudem sollte vermieden werden, dass Kinder Eier, Sprühdosen oder ähnliche Gegenstände mitnehmen. Hauseigentümer sollte wertvolle oder empfindliche Gegenstände im Freien sichern oder wegräumen - und falls tatsächlich eine Straftat erfolgen sollte, heißt das Motto "Bleiben Sie ruhig und verständigen Sie die Polizei".

(APA/Red)

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