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Bewährungsstrafe nach Drogentod von 14-Jähriger

Heute, 15:51

Ein 27-jähriger wurde am Montag am Wiener Landesgericht zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt, weil er im März einer 14-Jährigen Cannabis gab und zusammen konsumierte. Die mediale Aufmerksamkeit war groß, da das Mädchen in seiner Wohnung starb.

Gerichtsvorsitzender Peter Sampt zeigte kein Verständnis für das, was er als "Medienrummel" bezeichnete. Drei Kameraführer und eine Fotografin hatten den Beschuldigten vor dem Prozess und nach der Aufforderung zur Sache, ihn zu filmen und zu fotografieren, immer wieder belästigt, obwohl er mehrmals betonte, dass er dies ablehnt. "Ich möchte schon betonen, wir führen hier kein Mordverfahren, keine unterlassene Hilfeleistung. Das hat die Staatsanwaltschaft alles eingestellt", betonte Sampt in Richtung Journaille.

Angeklagter hatte nichts mit Drogentod von 14-Jähriger zu tun

Die Wiener Anklagebehörde war im Zuge ihrer Ermittlungen zur Überzeugung gelangt, dass der 27-Jährige weder mit dem Ableben des Mädchens etwas zu tun hatte noch ihr zu nahe gekommen wäre oder Hilfsmaßnahmen unterlassen hätte. Schuldig erkannt wurde er lediglich wegen einer Bestimmung im Suchtmittelgesetz (SMG), die für einen Erwachsenen bis zu drei Jahre Haft vorsieht, wenn dieser einer bzw. einem Minderjährigen den Gebrauch von Suchtgift ermöglicht. Der 27-Jährige erbat Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Der 27-Jährige hatte vor Gericht zugegeben, dem Mädchen, das ihn am 2. März Bahnhof Wien-Mitte angesprochen hatte, Cannabis überlassen zu haben. Allerdings sei er davon ausgegangen, dass sie über 18 war. Das bestätigte auch ein Freund, der damals dabei war und den der Angeklagte zur heutigen Verhandlung mitbrachte. In seiner ersten Befragung - damals noch als Zeuge und somit unter Wahrheitspflicht - hatte der 27-Jährige jedoch der Polizei erzählt, das Mädchen habe sich selbst als "15 bis 16 Jahre alt" bezeichnet.

"Die geänderte Verantwortung ist taktisch und nicht glaubwürdig", meinte der Richter zur nunmehrigen Darstellung des Angeklagten. Dieser hatte die 14-Jährige - die junge Niederösterreicherin war der Kinder- und Jugendhilfe bekannt - in der Nacht auf den 4. März ein zweites Mal in seine Wohnung gelassen. Am nächsten Morgen fand er das Mädchen leblos vor und alarmierte die Rettung. Der 14-Jährigen konnte nicht mehr geholfen werden. Im Körper der Jugendlichen wurden bei der Totenbeschau Rückstände von weiteren Substanzen gefunden.

(APA/Red)

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