logo



[email protected]

Mordanklage nach Leichenfund im Marchfeldkanal eingebracht

28-10-2024, 14:24

Die Staatsanwaltschaft Wien hat nach dem spektakulären Tötungsdelikt und dem Fund der Leiche im Marchfeldkanal eine Mordklage beim Landesgericht für Strafsachen eingereicht.

Gerichtssprecherin Christina Salzborn teilte auf Anfrage der APA mit, dass sich ein 39-jähriger Iraner vor den Geschworenen verantworten müsse. Ihm wird vorgeworfen, einen 45-jährigen Landsmann in seiner Wohnung in Wien-Hietzing getötet, zerteilt und Teile des Körpers im Marchfeldkanal versenkt zu haben.

Leichenfund im Marchfeldkanal: 39-Jähriger soll 45-Jährigen mit Hammer erschlagen haben

Zur Tötung soll es im vergangenen November gekommen sein, wobei laut Anklage ein finanzielles Motiv ausschlaggebend war. Der Angeklagte - mit dem 45-Jährigen befreundet und geschäftlich verbunden - soll diesem 21.000 Euro geschuldet haben. Als der Gläubiger dafür keine Gegenleistung erhielt bzw. das Geld nicht zurückbekam, soll der 45-Jährige mit Konsequenzen gedroht haben. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft besorgte sich der 39-Jährige darauf einen Latthammer und schlug damit dem älteren Mann bei einem Treffen in dessen Wohnung die Schädeldecke ein. Letzteres steht insofern als Todesursache fest, weil auch der abgetrennte Kopf des Getöteten gefunden wurde, nachdem am 13. Jänner zunächst ein Angler zwischen der Schwarzlackenau und Strebersdorf den abgetrennten linken Fuß aus dem Marchfeldkanal gefischt und sofort die Polizei alarmiert hatte.

Start für Mordprozess nach Leichenfund im Marchfeldkanal noch offen

Die Familie des Opfers hatte den Mann am 15. November als vermisst gemeldet. Nach der Festnahme des Angeklagten hatten die Strafverfolgungsbehörden ein umfassendes Geständnis des 39-Jährigen vermeldet. Davon dürfte inzwischen keine Rede mehr sein. Zuletzt behauptete der Angeklagte, die "albanische Mafia" sei im Spiel gewesen und ein gewisser "Mike" habe die todesursächlichen strafbaren Handlungen ausgeführt. Er selbst sei nur beim Verbringen der Leichenteile dabei gewesen. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge ist beim 39-Jährigen Zurechnungsfähigkeit gegeben. Ein Schuldausschließungsgrund liegt somit nicht vor. Wann der Mordprozess stattfinden wird, steht noch nicht fest. Der Verteidiger des Angeklagten hat 14 Tage Zeit, die Anklageschrift zu beeinspruchen. Mit einem allfälligen Einspruch müsste sich das Oberlandesgericht (OLG) Wien auseinandersetzen.

sso/nik

Nachrichtenquelle


© 2017-2024 wienpress.at [email protected]