Der Angeklagte - ein bekannter Kampfsportler - wurde von sämtlichen dahin gehenden Anschuldigungen freigesprochen. Es liege "kein Schuldbeweis" vor, entschied am Ende ein Schöffensenat.
Der Angeklagte - ein bekannter Kampfsportler - wurde von sämtlichen dahin gehenden Anschuldigungen freigesprochen. Es liege "kein Schuldbeweis" vor, entschied am Ende ein Schöffensenat.
Schuldig erkannt wurde der Mann - laut seinem Verteidiger Marcus Januschke der erste wirklich erfolgreiche Mixed-Martial-Arts-Fighter tschetschenischer Abstammung in Wien - lediglich wegen Bestimmung zur Fälschung besonders geschützter Urkunden. Weil er sich einen gefälschten Führerschein und einen gefälschten Personalausweis besorgt hatte, wurde der 38-Jährige rechtskräftig zu zwölf Monaten Haft, davon vier Monate unbedingt verurteilt. Bei der Strafbemessung wurde eine Vorstrafe als erschwerend gewertet - der Tschetschene war Ende 2018 aus einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe entlassen worden, die er wegen schwerer Erpressung und krimineller Vereinigung verbüßt hatte.
Die Annahme der Staatsanwaltschaft, er habe nach seiner Enthaftung praktisch nahtlos seine vorangegangenen Tätigkeiten wieder aufgenommen, ließ sich vor Gericht dagegen nicht beweisen. Die Anklage hatte dem 38-Jährigen unterstellt, Lokalbetreiber in Ottakring und Rudolfsheim-Fünfhaus genötigt zu haben, illegale Glücksspiel-Automaten aufzustellen und bestimmte Türsteher einzustellen. Die Erlöse aus den Automaten habe er eingestreift und monatlich Schutzgeld verlangt, damit es in den Lokalen ruhig und friedlich bleibt, lautete der Vorwurf der Anklagebehörde.
"Das Bundeskriminalamt hat einseitig gegen meinen Mandanten ermittelt", kommentierte Verteidiger Januschke gegenüber der APA den Ausgang des Strafverfahrens. Entlastende Zeugen seien erst in der Hauptverhandlung zu Wort gekommen und hätten deutlich gemacht, "dass an den behaupteten Erpressungen nichts dran ist", sagte Januschke.
(APA/Red)