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Bundesverwaltungsgericht: UVP-Pflicht von Kahlenberg-Seilbahn

18-10-2024, 15:19

Eine verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nun doch für eine potenzielle Seilbahn zum Wiener Kahlenberg erforderlich.

Das Bundesverwaltungsgericht hat der vorherigen Klage von zahlreichen Naturschutzgruppen und Vertretern von Bürgeraktionen zugestimmt. Die Projektgegner hatten im Juni Einspruch gegen einen Beschluss der Stadt Wien zur UVP für die Wiener Kahlenberg-Seilbahn eingelegt.

Revision gegen Entscheidung von Bundesverwaltungsgericht zur UVP-Pflicht von Kahlenberg-Seilbahn möglich

Die Angelegenheit werde nun "zur Erlassung eines neuen Bescheides an die belangte Behörde zurückverwiesen", heißt es im der APA vorliegenden Beschluss des Gerichts. Die "Genial Tourismus- und Projektentwicklung GmbH" hat nun sechs Wochen Zeit, um gegen die Entscheidung des Gerichts Rechtsmittel einzulegen.

"Die Entscheidung des BVwG bestätigt unsere rechtliche Argumentation eindeutig", reagierte Rechtsanwältin Fiona List-Faymann, die die Gegner des Projekts vertritt. Der Bescheid der zuständigen Magistratsabteilung 22 sei rechtswidrig gewesen, so die Anwältin. "Dies ist ein wichtiger Sieg und wir sind uns sicher, dass das weitere Verfahren die mangelnde Umweltverträglichkeit der Seilbahn aufzeigen wird", erklärte List-Faymann.

In dem Bescheid der Stadt Wien war nach einem fast ein Jahr lang dauernden Verfahren festgehalten worden, dass keine UVP für das Projekt nötig sei. Die Landesumweltanwaltschaft, drei NGOs sowie Anrainerinnen und Anrainer aus Floridsdorf und dem Kahlenbergerdorf legten daraufhin Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht ein.

(APA/Red)

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