Der 50-jährige Betreuer, der seit 2016 in der betreuten WG in Wien arbeitetet, plädierte beim Prozess um mutmaßlichen Missbrauch am Donnerstag vor dem Landesgericht auf "nicht schuldig".
Der 50-jährige Betreuer, der seit 2016 in der betreuten WG in Wien arbeitetet, plädierte beim Prozess um mutmaßlichen Missbrauch am Donnerstag vor dem Landesgericht auf "nicht schuldig".
Die Staatsanwältin legte dem Angeklagten sexuellen Missbrauch von Unmündigen, sexuellen Missbrauch einer wehrlosen Person und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses zur Last. Zunächst soll es im Betreuer-Zimmer mit einem 15-Jährigen zu sexuellen Handlungen und in weiterer Folge zu Oralverkehr gekommen sein. Insgesamt 14 Übergriffe auf den Burschen sind von der Anklage umfasst. Später soll der Betreuer damit begonnen haben, einen zu Beginn 14-Jährigen zu missbrauchen, für den er sogar als ausgewiesene Bezugsperson fungierte. "Es hat ein enges freundschaftliches Verhältnis bestanden. Der Angeklagte war für den Jugendlichen eine Vaterfigur. Er hat das schamlos ausgenutzt", hielt die Staatsanwältin fest. Zu den Übergriffen auf diesen Betroffenen soll es teilweise während dieser schlief und somit wehrlos war gekommen sein.
Die zwei Burschen wurden im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch vernommen, weshalb sie nicht mehr in der Verhandlung aussagen müssen. Die Anklägerin bezeichnete den Älteren als "äußerst glaubwürdig". Der mittlerweile 18-Jährige sei zwar "unterdurchschnittlich intelligent", aber ein eigens eingeholtes Gutachten habe dessen Aussagefähigkeit und -tüchtigkeit bestätigt. Beim Jüngeren war das nie Thema, bei "lebensnaher Betrachtung" gebe es keinen Zweifel, dass dessen Schilderungen der Wahrheit entsprechen, sagte die Staatsanwältin.
Der Verteidiger ließ das nicht gelten. Der eine Jugendliche sei "extrem psychisch belastet" und habe sich aufgrund von Wahnvorstellungen und Halluzinationen schon in stationärer Behandlung befunden, der andere sei "neidisch" gewesen, weil der Betreuer ihm die Aufmerksamkeit entzogen hätte, und belaste diesen daher zu Unrecht. Zwecks Anhörung weiterer Zeugen und Zeuginnen wurde die Verhandlung auf den 21. November vertagt.
Interessant ist, wie die Vorwürfe überhaupt ans Tageslicht kamen. Der ältere Jugendliche wurde im Rahmen einer so genannten Sex-Talk-Gruppe zu seinen ersten sexuellen Erfahrungen befragt. Daraufhin berichtete er vom Sex mit einem Betreuer in seiner WG, der in weiterer Folge von der Einrichtung abgezogen wurde. Das Beschäftigungsverhältnis wurde mittlerweile gelöst. Plötzlich erinnerte sich ein ehemaliger Arbeitskollege des 50-Jährigen, dieser habe ihm bereits auf der Weihnachtsfeier im Dezember 2022 intime Handlungen mit dem Jugendlichen gestanden. Der Angeklagte bestreitet, dass so ein Gespräch stattgefunden hat.
(APA/Red)