Nachdem er den Pkw einer Frau gerammt hatte, setzte er seine Fahrt fort und mähte laut Anklage gezielt einen Radfahrer nieder.
Nachdem er den Pkw einer Frau gerammt hatte, setzte er seine Fahrt fort und mähte laut Anklage gezielt einen Radfahrer nieder.
Der 23-Jährige war vorschriftsmäßig am äußeren Ring-Radweg unterwegs. Was geschah, als der 40-Jährige ihn wahrnahm und sich die Blicke der beiden Verkehrsteilnehmer trafen, liest sich in der Anklageschrift wie folgt: "Der Angeklagte lachte, beschleunigte das Fahrzeug und fuhr direkt auf ihn zu. Er überfuhr dass Fahrrad, sodass der Radfahrer auf der Motorhaube landete. Das Angeklagte gab mit dem auf der Motorhaube Befindlichen erneut Gas, so dass dieser nach ein paar Metern zu Boden stürzte."
Der Pkw kam letztlich nur deshalb zum Stehen, weil sich das komplett zerstörte Fahrrad unter den Rädern bzw. der Bodenplatte des Autos verheddert hatte und ein Weiterfahren schlicht nicht mehr möglich war. Der Radfahrer überlebte. Er erlitt eine Kahnbeinfraktur, eine Absprengung im Bereich des Beckenkamms sowie Prellungen, Hämatome und Abschürfungen am ganzen Körper.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft gegen den Raser wegen versuchten Mordes ermittelt. Nur um Haaresbreite entging er einer Geschworenenverhandlung mit einer Strafdrohung von zehn bis 20 Jahren. Am Ende nahm die Anklagebehörde nämlich zu seinen Gunsten an, dass er nicht mit zumindest bedingtem Tötungsvorsatz handelte, sondern dass es ihm - aus welchen Gründen auch immer - darauf ankam, dem jungen Radfahrer eine schwere Verletzung zuzufügen.
Ehe er den Radler "abschoss", war der 40-Jährige mit dem auf seinen Bruder zugelassenen Auto Geleise der Straßenbahn entlanggefahren. Vor dem Denkmal der Republik geriet er auf eine Fußgängerfläche, Passanten konnten im letzten Moment zur Seite springen. Laut einem Alkomat-Test hatte der 40-Jährige im Unfallzeitpunkt 1,44 Promille im Blut. Er sitzt seither wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft.
Nach seiner Festnahme hatte der Mann zunächst einen technischen Defekt an seinem Fahrzeug behauptet. Davon ist jetzt keine Rede mehr. "Er ist reumütig geständig. Er bereut das von ihm gesetzt Verhalten zutiefst. Es ist ihm unerklärlich", sagte sein Verteidiger Nikolaus Rast am Mittwoch im Gespräch mit der APA. Sein bisher unbescholtener Mandant werde sich in der Verhandlung, die am 25. Oktober stattfindet, umfassend schuldig bekennen. "Er würde es gern ungeschehen machen. Leider kann er das Rad der Zeit nicht zurückdrehen", meinte Rast.
(APA/Red)