Internet-Betrügereien nehmen zu, wobei Personen, die ihre Bankkonten für diese Machenschaften zur Verfügung stellen, vermehrt wegen Geldwäscherei angeklagt werden. Am Montag mussten sich gleich zwei Männer deswegen vor dem Wiener Langesgericht verantworten.
Am Wiener Landesgericht häufen sich Verfahren wegen Geldwäscherei gegen Personen, die ihre Bankkonten für abgefeimte Internet-Betrügereien zur Verfügung stellen. Die Opfer erhalten SMS von vorgeblichen Söhnen oder Töchtern, in denen die Betroffenen aufgefordert werden, an eine Nummer eine WhatsApp-Nachricht zu schreiben. In weiterer Folge werden sie zu Geldüberweisungen gebracht. Ähnlich funktioniert die Masche, bei der mit gefakten Nachrichten von Finanzonline operiert wird.
Die unmittelbaren Täter können in den seltensten Fällen ausgeforscht werden, sie sitzen in der Regel im Ausland. Anders sieht es bei den Mittätern aus, die - gegen Entgelt - ihre Konten zur Verfügung stellen, auf denen die Überweisungen landen. Die Konteninhaber beheben und übergeben das Geld und erhalten dafür im Regelfall zumindest zehn Prozent der Beute.
19-Jähriger stellte Bankverbindung für Betrug mit FinanzOnline zur Verfügung: Prozess
Wesentlich weniger hat ein 19-Jähriger bekommen, der im vergangenen Februar seine Bankverbindung für einen erfolgreichen Betrugsversuch mit Finanzonline zur Verfügung stellte. Dem Geschädigten war mit einer gefälschten SMS-Nachricht vorgemacht worden, er könne mit einer Rückerstattung seitens der Finanzverwaltung rechnen, falls er einen Online-Antrag ausfülle. Kaum war der mit den korrekten Daten des Betrogenen abgeschickt, war sein Konto leer geräumt. Rund 9.400 Euro landeten in weiterer Folge auf dem Konto des 19-Jährigen, einem Schulabbrecher mit einem massiven Drogen-Problem. Dieser behob den Betrag und übergab ihn einem Mann, von dem er nur den Vornamen kenne, wie er am Montag am Landesgericht Richterin Daniela Zwangsleitner erklärte.
Dafür hätte er 100 Euro bekommen sollen, habe aber nur die Hälfte erhalten, gab der Angeklagte an. "Da haben Sie schlecht verhandelt", bemerkte die Richterin, "zehn bis 30 Prozent sind da normalerweise schon drinnen." Er habe dringend Bares für Suchtgift benötigt, meinte der 19-Jährige, der 2022 erstmals wegen eines Drogen-Delikts verurteilt worden war. Zwei weitere Vorstrafen folgten. Nun bekam er wegen Geldwäscherei 13 Monate unbedingt aufgebrummt, wobei er die Strafe vorerst nicht absitzen muss. Ihm wurde auf Antrag seines Verteidigers Andreas Reichenbach ein vorläufiger Strafaufschub gewährt, um sich einer stationären Entzugstherapie zu unterziehen. Sollte diese erfolgreich verlaufen, muss der 19-Jährige die über ihn verhängte Strafe nicht verbüßen. Die Staatsanwältin war mit diesem Vorgehen einverstanden, die Gerichtsentscheidung ist rechtskräftig.
Freispruch im Zweifel für 40-Jährigen nach Betrugs-SMS
Fast zeitgleich wurde ein paar Säle weiter gegen einen beschäftigungslosen 40-Jährigen verhandelt, auf dessen Konto eine Frau im März 2024 knapp 2.900 Euro überwiesen hatte. Sie war auf eine "Hallo Mama"-SMS hereingefallen. Im Glauben, ihre Tochter befände sich in einer Notlage, überwies sie den prozessgegenständlichen Betrag auf das Konto des 40-Jährigen, der sich vor Richter Philipp Krasa nun nicht erklären konnte, wie das Opfer bzw. die Täter an seine IBAN-Nummer gekommen waren. Er habe mit der Sache nichts zu tun gehabt, versicherte der fünffache Vater, der keiner regulären Beschäftigung nachgeht.
Tatsächlich steht fest, dass der 40-Jährige nie versucht hatte, das fremde Geld auf seinem Konto abzuheben. Vielmehr sperrte seine Bank sein Konto und verständigte die Polizei, da der plötzliche Vermögenszuwachs bei dem Institut den Verdacht in Richtung Geldwäscherei weckte. Für den Richter war nicht auszuschließen, dass der Angeklagte mit der Sache nichts zu tun hatte. Er wurde daher im Zweifel rechtskräftig freigesprochen.