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Anstieg bei Besitzstörungsklagen: Immer mehr Wiener Falschparker werden zur Kasse gebeten

11-10-2024, 05:00

Immer mehr Menschen in Wien werden aufgrund von Besitzstörungsklagen auf Privatgrundstücken zur Kasse gebeten. Die Anzahl der Klagen ist in den letzten Jahren stark gestiegen und häufig geht es dabei um das Parken von Autos auf vermeintlich leerstehenden Flächen oder Supermarktparkplätzen. Doch wie genau ist die Rechtslage und was sind die Ursachen für diese Entwicklung?

Wie der ORF berichtet, ist die Zahl der Besitzstörungsklagen in Wien in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Laut Peter Weiß, Vizepräsident des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien, handelt es sich um "Massenverfahren", die sich regional unterscheiden können. Eine einfache Formel lautet dabei: Wo mehr Platz und mehr Autoverkehr, dort auch mehr Klagen. Im Jahr 2013 wurden insgesamt 1.657 Besitzstörungsklagen verzeichnet, im Jahr 2022 waren es bereits 3.032 und im Vorjahr 2.869.

Besitzstörungsklagen für Falschparker in Wien haben zugenommen

Die Rechtslage besagt, dass ein Besitzer durch ein abgestelltes Fahrzeug gestört werden kann und in diesem Fall eine Klage einreichen kann. Dabei braucht es oft nicht viel, um zur Kasse gebeten zu werden. Häufig geht es dabei um das Parken mit Autos auf vermeintlich leerstehenden Flächen oder aufgelassenen Supermarktparkplätzen. Richter Cornelius Riedl vom Bezirksgericht Favoriten erklärt, dass schon wenige Sekunden des Parkens ausreichen können, um eine Besitzstörungsklage zu rechtfertigen.

Die Statistik des Landesgerichts für Zivilrechtssachen zeigt, dass Unternehmen diese Klagen sogar als "Geschäftsmodell" nutzen. Obwohl dies grundsätzlich nicht verboten ist, gibt es laut Weiß Grenzen, die von der Rechtsprechung eingezogen werden. So können Dinge, die normalerweise nicht als störend empfunden werden, nicht erfolgreich als Besitzstörungsklage geltend gemacht werden. Es ist jedoch möglich, sein eigenes Hab und Gut zu überwachen und gegen Störungen vorzugehen.

Privatgrundstücke müssen gekennzeichnet sein

Um eine Besitzstörungsklage einreichen zu können, muss das Privatgrundstück gekennzeichnet sein. Wie genau diese Kennzeichnung aussehen soll, ist allerdings nicht eindeutig geregelt. Im Gericht wird betont, dass jede Klage im Einzelfall beurteilt werden muss.

(Red)

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