Am kommenden Donnerstag wird im Fall der Hundebox aus dem Waldviertel festgelegt, ob die erstinstanzlichen Urteile bestehen bleiben.
Ende Februar wurde eine 33-jährige Mutter, die ihren zwölfjährigen Sohn in eine Hundebox eingesperrt und gequält hatte, wegen versuchten Mordes, Misshandlungen eines Unmündigen und Freiheitsberaubung zu einer 20-jährigen Haftstrafe verurteilt. Ihre nachbarschaftliche Mittäterin erhielt 14 Jahre Haft. Beide Frauen wurden zudem in ein forensisch-therapeutisches Zentrum verwiesen.
Hundebox-Fall: Mutter und Bekannt berufen gegen Urteil
Während die Staatsanwaltschaft Krems die Urteile des Landesgerichts Krems akzeptierte, meldeten die Mutter des malträtierten Buben und deren Bekannte dagegen jeweils Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Nichtigkeitsbeschwerden wurden im weiteren Verlauf aber nicht ausgeführt, wie Daniel Strauss, der nunmehrige Verteidiger der 40 Jahre alten Nachbarin, am Montag der APA erläuterte: "Es wurden von beiden lediglich Strafberufungen eingebracht." Seine Mandantin hoffe nun auf eine Strafsenkung: "Sie hat ja fast die Höchststrafe bekommen, die bei 15 Jahren gelegen wäre."
OLG-Sprecher Max Gruber bestätigte der APA den Termin am kommenden Donnerstag im Justizpalast. Es gehe nur mehr um die Frage, ob den Berufungen gegen die Strafaussprüche Folge gegeben wird, sagte Gruber. Die Schuldsprüche seien bereits rechtskräftig. Damit steht fest, dass sich die Mutter des Sohnes unter anderem des versuchten Mordes und die Nachbarin der fortgesetzten Gewaltausübung als Beitrags- bzw. Bestimmungstäterin schuldig gemacht hat. Die hohen Strafen hatte das Erstgericht unter anderem damit begründet, die zwei Frauen hätten "mit ihren Handlungen ein Leben fast zerstört", wie in der Urteilsbegründung ausgeführt wurde. Auf psychischer Ebene sei der mittlerweile 14 Jahre alte Bub "auf jeden Fall zur Gänze zerstört" worden.
Ermittlungen gegen Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft in Hundebox-Fall
Die Causa hatte über die niederösterreichischen Landesgrenzen hinweg für Aufsehen gesorgt. Die Mutter hatte ihren Sohn geschlagen, gefesselt, geknebelt und wiederholt über Stunden in eine Hundebox gepfercht. Im November 2022 befand sich das Kind einem Gutachten zufolge in einem akut lebensbedrohlichen Zustand. Der damals Zwölfjährige überlebte wegen des Einschreitens einer Sozialarbeiterin, die der Familie aufgrund einer Beratung bekannt war.
Indes ermittelt die Staatsanwaltschaft Krems weiterhin gegen zwei Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft (BH) Waidhofen a. d. Thaya. Untersuchungsgegenstand ist ein mögliches strafrechtlich relevantes Fehlverhalten von zwei mit dem Fall betrauten Sozialarbeitern, einem Mann und einer Frau. Im Raum steht der Verdacht des Amtsmissbrauchs. Nach zwei Gefährdungsmeldungen hatte es seitens der Kinder- und Jugendhilfe am 28. Oktober und am 18. November 2022 - vier Tage, bevor der Bub ins Koma fiel - jeweils unangekündigte Hausbesuche bei der Mutter und ihrem Sohn gegeben. Zunächst waren beide Sozialarbeiter an Ort und Stelle, beim zweiten Termin erschien der federführende Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen a. d. Thaya den Aussagen zufolge allein. Geortet wurden von ihm zwar Auffälligkeiten, er sah aber keine Veranlassung für eine sogenannte Gefahr-im-Verzug-Maßnahme.
Hundebox-Fall: Opferanwalt forder Schmerzensgeld
Aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe wurden alle rechtlichen und fachlichen Vorgaben eingehalten, wie eine interne Prüfung im Vorjahr ergab. Aufgrund weiterer im Gerichtsverfahren bekanntgewordener Details wurde seitens des Landes aber eine nochmalige Prüfung des Falls vorgenommen. Opferanwalt Timo Ruisinger, der in dem Fall die Interessen des Buben vertritt, macht Amtshaftungsansprüche gegen das Land Niederösterreich geltend. Er verlangt 150.000 Euro Schmerzengeld und eine Haftung für allfällige zukünftige, aus dem behördlichen Versagen resultierende Beeinträchtigungen des Buben. Die Ansprüche werden seitens des Landes nicht anerkannt, das das Handeln der Kinder- und Jugendhilfeträger nicht der Hoheits-, sondern der Privatwirtschaftsverwaltung zuordnet. Ruisinger hatte zuletzt gegenüber der APA angekündigt, er werde die Ansprüche nun gerichtlich, sprich im Klagsweg nach dem Amtshaftungsgesetz geltend machen.