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Unwetter-Hilfsaktion für Betriebe von WKÖ und SVS

15-09-2024, 19:13

Heftige Unwetter und Starkregenfälle haben auch bei Betrieben erhebliche Schäden verursacht. Daher unterstützen die Wirtschaftskammer und die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) mit einer Hilfsaktion jene Mitgliedsunternehmen, die durch die Unwetter unverschuldet in Not geraten sind.

Die Unwetter-Hilfsaktion deckt pro Schadensfall insgesamt 10 Prozent des entstandenen Schadens ab, maximal jedoch 20.000 Euro. Die Hälfte der finanziellen Unterstützung werden in jedem einzelnen Schadensfall zu 50 Prozent von der jeweiligen Landeskammer getragen. Weiters steuert die WKÖ 20 Prozent zu der Entschädigung bei. Und 30 Prozent werden von der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen getragen. Besteht keine SVS-Mitgliedschaft, übernehmen die Landeskammer und die Bundeskammer diesen Anteil je zur Hälfte.

Finanzielle Unterstützung für Betriebe bei Unwetter-Schäden

"Die betroffenen Betriebe können sich fest darauf verlassen, dass sie bei der Bewältigung der Unwetter- und Überflutungsschäden nicht allein gelassen werden", kündigte WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf an. "Schnelle Hilfe ist das Gebot der Stunde, denn die jüngsten Starkregenfälle können für betroffene Betriebe schnell zur Existenzbedrohung werden", merkte Harald Mahrer, Präsident der ÖWK, an. Und Peter Lehner, Obmann der Sozialversicherung der Selbständigen ( SVS), ergänzte: "Wir verstehen uns als Partner für unsere Versicherten und bieten gerade bei unvorhersehbaren Katastrophen, wie den aktuellen Unwettern, soziale Sicherheit."

(APA/Red)

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