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Toter Säugling in Wien: Mordprozess startet ab 15. Oktober

9-09-2024, 15:02

Ab 15. Oktober muss sich im Fall eines im vergangenen Februar in Wien mutmaßlich an den Folgen eines Schütteltraumas gestorbenen Babys der Vater wegen Mordes vor Gericht verantworten.

Das teilte die Medienstelle des Landesgerichts am Montag auf APA-Anfrage mit. Der 29-Jährige bestreitet, seinem Sohn Gewalt angetan zu haben. "Er hat sein Kind über alles geliebt", hatte Verteidigerin Astrid Wagner zuletzt erklärt.

Die Geschworenenverhandlung ist auf zwei Tage anberaumt. Zahlreiche Zeuginnen und Zeugen werden eine Ladung erhalten, darunter die ursprünglich ebenfalls mordverdächtige Mutter, gegen die die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels Tatverdachts im Mai eingestellt hat. Der Frau kommt allerdings ein Entschlagungsrecht zu, sie muss nicht gegen ihren Partner aussagen. Mehrere Sachverständige - darunter ein Gerichtsmediziner und ein Neuropathologe - werden ihre Gutachten darlegen. Das Urteil soll am 24. Oktober fallen, dem bisher gerichtlich unbescholtenen Angeklagten drohen im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.

Mann sitzt seit sieben Monaten in Wien in U-Haft

Der Mann sitzt seit sieben Monaten in der Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt in U-Haft. Es hat stets bestritten, gegen seinen Sohn Gewalt ausgeübt zu haben. Das Zustandekommen der letztlich tödlichen Verletzungen erklärt er sich mit Behandlungsfehlern im Spital. Ihm solle nun ein Verbrechen in die Schuhe geschoben werden, das er nicht begangen hat, hat er zuletzt behauptet. Er sieht sich als Opfer eines Komplotts.

Die Mutter hatte am 3. Februar um 23.00 Uhr mit dem drei Monate alten Buben ein Krankenhaus aufgesucht, wo unverzüglich mit der Behandlung des mutmaßlich misshandelten Säuglings begonnen wurde. Für das Baby kam jede ärztliche Hilfe zu spät. Das Kleinkind dürfte schon zum Zeitpunkt der stationären Aufnahme keine Gehirnfunktionen mehr gehabt haben. Am 6. Februar wurden die lebenserhaltenden Geräte abgeschaltet und der Bub für tot erklärt.

Das Spital alarmierte in weiterer Folge die Polizei, da sich bei dem Baby die typischerweise auf ein so genanntes Schütteltrauma hindeutenden Hirnverletzungen zeigten. Zudem wies das Baby neben den Kopfverletzungen auch ältere Verletzungen - eine gebrochene Rippe und einen gebrochenen Arm - auf.

Mutter wurde Ende Mai enthaftet

Die Eltern wurden in weiterer Folge wegen Mordverdachts fest- und in U-Haft genommen. Die Mutter wurde Ende Mai enthaftet, weil aus Sicht der Staatsanwaltschaft gegen die 26-Jährige kein dringender Tatverdacht mehr gegeben war. Daran hat sich bis zuletzt nichts mehr geändert, während demgegenüber für die Anklagebehörde die Beweislage ausreichend ist, um dem Vater das vorsätzliche Töten seines Sohnes vorzuwerfen.

Zum einen hätten das Obduktionsgutachten und weitere Befunde ergeben, dass das Baby eindeutig an den Folgen eines Schütteltraumas gestorben sei, hatte es bereits Ende Mai seitens der Staatsanwaltschaft geheißen. Im Ermittlungsverfahren stellte sich dann heraus, dass die dem Baby beigebrachten Verletzungen offenbar in Zeiträume fielen, in denen das Kind in der Obhut des Vaters und keine weitere Person zugegen war. Der Vater soll somit ein alleiniges Gelegenheitsverhältnis gehabt haben - in Bezug auf die länger zurückliegenden Knochenbrüche wird ihm versuchter Mord, hinsichtlich der Kopfverletzungen vollendeter Mord vorgeworfen.

Unmittelbare Zeuginnen und Zeugen von gewaltsamen Tathandlungen gibt es nicht, die Schwurverhandlung wird sich daher als Indizienprozess gestalten. Die Mutter konnte nachweisen, dass sie Anfang Februar auf einer Feier war, als es zu den letalen Kopfverletzungen kam. Auch für die älteren Verletzungen kommt die 26-Jährige aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht in Frage.

Die Verteidigerin des Mannes, Astrid Wagner, hatte schon zu Beginn des Ermittlungsverfahrens als mögliche Ursache der Verletzungen Komplikationen bei der schwierigen Geburt - das Kind wurde mittels Saugglocke entbunden - ins Treffen geführt. "Er ist nicht geständig. Es ist ihm völlig unerklärlich, wie es zum Tod gekommen ist. Er belastet auch die Mutter nicht", meinte Wagner vor wenigen Wochen über ihren Mandanten. Fotos, die im Gerichtsakt liegen, würden deutlich machen, "dass die Eltern mit dem Kind liebevoll umgegangen sind". Der Angeklagte hoffe, "dass bei der Verhandlung die Wahrheit ans Licht kommen wird".

(APA/Red)

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