Top-Aufreger mit einem Anteil von 46 Prozent an den Beschwerden waren im Sommer 2024 einmal mehr Flugreisen. Die Beschwerden reichten von annullierten und verspäteten Flügen bis hin zu Problemen mit dem Gepäck, etc.
Top-Aufreger mit einem Anteil von 46 Prozent an den Beschwerden waren im Sommer 2024 einmal mehr Flugreisen. Die Beschwerden reichten von annullierten und verspäteten Flügen bis hin zu Problemen mit dem Gepäck, etc.
Auf Platz 2 der analysierten Reklamationen lagen Beschwerden, die die Unterkünfte am Ferienort betrafen. Beanstandet wurde die Hygiene, Ungeziefer und auch kaputtes Inventar. Zudem gab es bei Buchungen über Plattformen oft starke Abweichungen, wie das Zimmer online und dann in Wirklichkeit aussah. Dies betraf vor allem den bekannten Anbieter Booking.com.
Auf Platz 3 finden sich Beschwerden zu Mietwägen, Bahn-, Bus- und Schiffsreisen, wobei Mietautos bzw. die Preise für diese hier den Großteil ausmachten.
Beschwerden zu Pauschalreisen und Kreuzfahrten - dazu zählen auch Anfragen aufgrund der Insolvenzen der Unternehmen FTI und itravel Luxembourg - rangieren an 4. Stelle. Auch die Reiseveranstalter TUI und Eurowings Holidays wurden in Beschwerden genannt.
Erstmalig wurde auch erhoben, ob den Urlaubenden der Unterschied zwischen einer Pauschalreise und der Buchung einer Einzelleistung bekannt ist: Knapp 45 Prozent kannten den Unterschied nicht. Und fast 47 Prozent gaben an, dass ihnen das Insolvenzrisiko bei der Buchung einer Einzelleistung nicht bekannt war.
Wenn der Urlaub verpatzt war, haben Reisende Rechte und sollen sich nicht abspeisen lassen, rät die AK. Folgendes könne man tun:
Für den nächsten Urlaub sollten Sie wissen:
(Red.)