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252 Urlaubsbeschwerden im Juli bei AK Wien eingegangen: Die Top-Aufreger - und Ratschläge

5-09-2024, 05:00

Bei der Arbeiterkammer Wien sind laut einer Aussendung am Mittwoch im Juli dieses Jahres 252 Urlaubsbeschwerden eingegangen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat diese ausgewertet und die Top-Aufreger eruiert.

Top-Aufreger mit einem Anteil von 46 Prozent an den Beschwerden waren im Sommer 2024 einmal mehr Flugreisen. Die Beschwerden reichten von annullierten und verspäteten Flügen bis hin zu Problemen mit dem Gepäck, etc.

Meiste Urlaubsreklamationen zu Flug, Unterkunft & Mietautos

Auf Platz 2 der analysierten Reklamationen lagen Beschwerden, die die Unterkünfte am Ferienort betrafen. Beanstandet wurde die Hygiene, Ungeziefer und auch kaputtes Inventar. Zudem gab es bei Buchungen über Plattformen oft starke Abweichungen, wie das Zimmer online und dann in Wirklichkeit aussah. Dies betraf vor allem den bekannten Anbieter Booking.com.

Auf Platz 3 finden sich Beschwerden zu Mietwägen, Bahn-, Bus- und Schiffsreisen, wobei Mietautos bzw. die Preise für diese hier den Großteil ausmachten.

Analyse der Beschwerden: Interessante Erkenntnisse zu Pauschalreisen

Beschwerden zu Pauschalreisen und Kreuzfahrten - dazu zählen auch Anfragen aufgrund der Insolvenzen der Unternehmen FTI und itravel Luxembourg - rangieren an 4. Stelle. Auch die Reiseveranstalter TUI und Eurowings Holidays wurden in Beschwerden genannt.

Erstmalig wurde auch erhoben, ob den Urlaubenden der Unterschied zwischen einer Pauschalreise und der Buchung einer Einzelleistung bekannt ist: Knapp 45 Prozent kannten den Unterschied nicht. Und fast 47 Prozent gaben an, dass ihnen das Insolvenzrisiko bei der Buchung einer Einzelleistung nicht bekannt war.

Verpatzter Urlaub: Ratschläge der Arbeiterkammer Wien

Wenn der Urlaub verpatzt war, haben Reisende Rechte und sollen sich nicht abspeisen lassen, rät die AK. Folgendes könne man tun:

  • Ansprüche einfordern: Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche geltend, am besten mit einem eingeschriebenen Brief. Ansprechpartner für Reisemängel bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter. Bei Ansprüchen nach der Fluggastrechte-Verordnung - bei Annullierungen, Überbuchungen oder Verspätungen - müssen Sie sich an die Fluglinie wenden, die den Flug hätte durchführen sollen oder durchgeführt hat. Musterbriefe finden Sie .
  • Nicht abspeisen lassen: Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten Beschwerden nicht mit Gutscheinen abwimmeln. Eine Preisminderung ist vom Reiseveranstalter in bar zu leisten. Auch Ausgleichsleistungen nach der Fluggastrechte-Verordnung müssen ausbezahlt werden, außer Sie erklären sich mit einem Gutschein schriftlich einverstanden.
  • Was gibt’s zurück? Orientierung zur Höhe der Preisminderung bei Pauschalreisen bietet die Frankfurter Tabelle.
  • Entgangene Urlaubsfreude: Sie können einen Anspruch auf Schadenersatz haben, etwa für entgangene Urlaubsfreude. Dabei muss den Reiseveranstalter oder seine Partner, etwa Fluglinie oder Hotel, ein Verschulden treffen. Ein Beispiel: Durchfallerkrankung durch ein verdorbenes Buffet. Dokumentieren Sie immer genau den Sachverhalt. Ob Schadenersatzanspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab.

Für den nächsten Urlaub sollten Sie wissen:

  • Beschweren und dokumentieren: Beanstanden Sie Reisemängel vor Ort. Dokumentieren Sie die Mängel (etwa Fotos, Zeugen, Videos), damit Sie Beweise haben.
  • Buchen Sie direkt beim Anbieter: Oft gibt es bei Stornierungen bei der Rückerstattung des Reise- oder Flugpreises Probleme, wenn Sie Ihre Reise über ein Online-Vermittlungsportal gebucht haben. Viele Beschwerden zeigen, dass insbesondere bei Flugannullierungen Urlaubende gerne zwischen Fluglinie und Online- Vermittlungsportal hin- und hergeschickt werden. Dokumentieren Sie auch den Buchungsvorgang - es gibt entsprechende Apps und Softwares am PC, mit denen Sie den Buchungsvorgang mitfilmen können.

(Red.)

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