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Amtsmissbrauch von Bediensteter an großem Wiener Gericht: Schuldspruch

4-09-2024, 16:20

Am Mittwoch ist eine Bedienstete eines großen Gerichts in Wien von einem Schöffengericht wegen Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen worden, weil sie für ihre Schwester Abfragen in der "Verfahrensautomation Justiz" (VJ) getätigt hatte.

Die Anverwandte sollte als Zeugin in einem Verfahren aussagen, hatte aber vergessen, wann und wo der Prozess stattfinden sollte. Die Information bekam sie verbotenerweise von ihrer Schwester.

Die pragmatisierte Beamtin gab am Straflandesgericht nur zögerlich zu, dass sie mehrfach in dem System Abfragen getätigt habe. Die damalige Verhandlung fand am 8. Februar statt. Am Tag zuvor wurde die 60-Jährige von der Schwester kontaktiert, sie habe nur die Aktenzahl zur Hauptverhandlung, wisse aber nicht, zu welcher Uhrzeit und in welchem Saal der Prozess stattfinde. Die Beamtin rief daraufhin am Gericht an, kam aber telefonisch nicht durch, weshalb sie "ausnahmsweise" aus rein privaten Motiven die Abfrage im VJ tätigte.

Bedienstete an großem Wiener Gericht wurde schuldig gesprochen

Genaue Details von der Verhandlung habe die 60-Jährige nicht gewusst, nur von ihrer Schwester "am Rande mitbekommen, worum es geht". "Meine Schwester hat einen komischen Umgang", meinte die Angeklagte. Die 53-Jährige sei psychisch krank und seit Jahrzehnten drogensüchtig. "Sie macht manchmal Sachen, die komisch sind", sagte die seit Jahrzehnten an dem Gericht tätige Frau.

Allerdings berichtete die Schwester dann beim Prozess als Zeugin über Details, die sie eigentlich nicht wissen konnte. Sie meinte bei Gericht: "Meine Schwester arbeitet bei der Justiz, die hat mir das gesagt." Deshalb flog die Sache überhaupt erst auf. Wie die Ermittlungen ergaben, hatte die 60-Jährige nicht nur ein, sondern vier Mal - zwei Mal vor dem Prozesstermin und zwei Mal danach - Abfragen getätigt. Ihre Schwester hätte noch weitere Details haben wollen, die sie angeblich nicht vom Gericht bekam, deshalb habe die Beschuldigte auch in die Hauptverhandlungsprotokolle reingesehen, wie sie beim heutigen Verfahren zugab.

Die Beamtin wurde zu einer teilbedingten Geldstrafe in der Höhe von 480 Tagsätzen zu je 62 Euro verurteilt. Die Hälfte - also 14.880 Euro - wurde unbedingt ausgesprochen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

(APA/Red)

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