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Klimaaktivistin Krumpeck beschwert sich über "Haftverlängerung" im Wiener PAZ

4-09-2024, 13:37

Am Mittwoch hat sich Klimaaktivistin Martha Krumpeck, die sich aktuell im Zuge einer Ersatzfreiheitsstrafe im Wiener Polizeianhaltezentrum (PAZ) Rossauer Lände befindet, über deren Dauer beschwert.

Sie beklagte eine "Haftverlängerung", die eine "unnötige Härte" sei und das gesetzliche Maximum von 42 Tagen innerhalb von sechs Monaten überschreite. Die Landespolizeidirektion Wien wies auf APA-Anfrage darauf hin, dass hier keine Verlängerung der Ersatzfreiheitsstrafe vorliege.

Krumpeck unterbrach Haft wegen Begräbnis ihrer Großmutter

Laut einer Aussendung der "Letzten Generation" - Krumpeck war bis November 2023 selbst Teil des Führungsteams - wäre die Aktivistin heute, Mittwoch, aus der Ersatzhaft entlassen worden. Jedoch unterbrach Krumpeck die Haft wegen des Begräbnisses ihrer Großmutter. Kritisiert wurde nun, dass die Haft um weitere 42 Tage verlängert worden sei - und eine Entlassung frühestens am 29. September erfolgen könne. Eine Spendenkampagne zur Begleichung ihrer Strafen lehnt Krumpeck ab.

Die Landespolizeidirektion Wien hielt nun fest, dass auf die Unterbrechung einer Ersatzfreiheitsstrafe - geregelt ist dies durch §54a im Verwaltungsstrafgesetz - keine Verlängerung zustande kommt, sondern eine Fortsetzung der noch verbleibenden Restzeit. Die Unterbrechung stelle eine "Zäsur" bezüglich der Höchstdauer von sechs Wochen dar, danach beginnt die Frist erneut mit der besagten Maximaldauer von sechs Wochen bzw. 42 Tagen, ununterbrochen. Denn ein Aufschub oder die Unterbrechung für mindestens sechs Monaten gelte nur dann, wenn der Bestrafte in den vergangenen sechs Monaten "ununterbrochen" sechs Wochen lang in Haft war - was durch die gewährte Haftunterbrechung jedoch nicht der Fall war.

(APA/Red)

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