Dann kann Kohlenmonoxid (CO) in Wohnräume austreten. "Es wird während Hitzeperioden empfohlen, die Räume mit Gasverbrauchseinrichtungen ausreichend zu belüften", so die Fachleute.
Dann kann Kohlenmonoxid (CO) in Wohnräume austreten. "Es wird während Hitzeperioden empfohlen, die Räume mit Gasverbrauchseinrichtungen ausreichend zu belüften", so die Fachleute.
Beim Auftreten von Störungen oder selbstständiger Abschaltung von Gasgeräten "sind in jedem Fall befugte Fachkräfte mit der Behebung zu beauftragen, um eine Gefährdung zu vermeiden". Die Installation von Geräten, die Luft aus einem Wohnraum absaugen, "ist immer mit einem Rauchfangkehrer abzuklären", appelliert die Berufsfeuerwehr. Das betreffe auch mobile Klimageräte mit Abluftschlauch, elektrische Ventilatoren sowie Dunstabzüge in einen Abluftkanal.
Es sei dringend davon abzuraten, den Abluftschlauch eines mobilen Klimagerätes eigenständig anzustecken - etwa mittels Loch in der Wand, gekipptes Fenster oder gar illegal am Rauchfang -, sofern ein raumluftabhängiges Gasgerät in der gleichen Wohnung betrieben wird. "Durch den Unterdruck im Wohnraum kann das Kohlenmonoxid nicht ordnungsgemäß abziehen", wurde betont.
Der Rauchfangkehrer müsse im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungs- und Überprüfungsarbeiten unter anderem auch kontrollieren, ob die ausreichende Verbrennungsluftzufuhr gegeben ist. Gaskombithermen und Gasdurchlauferhitzer müssen regelmäßig durch Fachkräfte gewartet werden.
Bei Austritt von Kohlenmonoxid kann es je nach Konzentration und Einwirkzeit zu unspezifischen Vergiftungserscheinungen wie Kopfweh, Übelkeit, Schwindel, Benommenheit, Erbrechen, Verwirrtheit oder Brustschmerzen kommen. Es droht eine lebensgefährliche Vergiftung bis hin zum Tod.
(APA/Red)