Wien novelliert das Veranstaltungsgesetz - und dürfte damit insbesondere Musikfans erfreuen. Das Begutachtungsverfahren geht von Ende August bis Ende September.
Künftig soll ab 22.00 Uhr nicht mehr leiser gedreht werden müssen, wenn bis 23.00 Uhr gespielt werden darf. Und auch größere historische Eventlocations werden geschützt. Wird dort seit mehr als 30 Jahren konzertiert, darf der Betrieb auch dann weitergehen, wenn Wohnbebauung gefährlich näher rückt. Auflagen gibt es jedoch auch: So werden etwa Awarenesskonzepte verpflichtend.
Anrainer-Beschwerden in Wien
In Wien waren Veranstalter zuletzt wiederholt mit Beschwerden von Anrainern konfrontiert worden, die sich über die Beschallung durch Open-Air-Gigs mokierten. Wellen schlugen vor allem die Turbulenzen rund um die Arena. Wickel mit den Bewohnern neuer Wohntürme mündeten dort letztendlich in der Anschaffung einer neuen Soundanlage, die den Schall auf dem Gelände bündelt.
Die Arena ist wohl auch jene Veranstaltungsstätte, die vom geplanten Schutz historischer Orte am meisten profitiert. Wie das Büro des für das Veranstaltungswesen zuständigen Stadtrats Jürgen Czernohorszky (SPÖ) der APA mitteilte, geht es dabei um Locations mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.500 Besucherinnen und Besuchern und die älter sind als 30 Jahre. Zudem müssen sie über einen bedeutenden historischen, kulturellen oder touristischen Wert verfügen, wie es heißt.
Ist dies der Fall, dürfen sie laut Entwurf jedenfalls weiter betrieben werden, auch wenn Wohnbebauung heranrückt - sofern es nicht zu einer Gesundheitsgefährdung kommt, wie man betont. Die Regelung gilt nicht für historische Objekte, die erst seit vergleichsweise kurzer Zeit entsprechend bespielt werden. Das betrifft etwa die Metastadt in Stadlau. Dort handelt es sich um ein ehemaliges Fabrikareal, in dem seit ein paar Jahren auch Konzerte stattfinden.
Gleiche Lautstärke bis 23.00 Uhr
Vorgesehen ist weiters, dass in Zukunft bis 23.00 Uhr in derselben Lautstärke konzertiert werden darf. Bisher musste um 22.00 Uhr hier geringfügig leiser gedreht werden, wie man im Rathaus betont. Voraussetzung ist jedoch, dass die reguläre Sperrstunde zuvor von 22.00 auf 23.00 Uhr erstreckt wurde - was etwa in der Metastadt kürzlich rückgängig gemacht wurde, wie der Veranstalter beklagte.
Awarenesskonzepte in Wien
Deutlich erhöht werden die Anforderungen in Sachen Sicherheit. Unabhängig von Bestrebungen zur Terrorbekämpfung - die in die Zuständigkeit des Bundes fällt - sollen in Wien Besucherinnen und Besucher besser vor Belästigungen und Übergriffen geschützt werden. Konkret müssen in Clubs und bei Konzerten die Veranstalter in Zukunft ab 300 Gästen ein Awarenesskonzept vorlegen, wenn bestimmte Rahmenbedingungen wie Tanzfläche oder Stehplätze vor der Bühne, Alkoholausschank oder ein Ende nach 21.00 Uhr gegeben sind.
Das Konzept muss eine festgelegte Anzahl an Awarenessbeauftragten beinhalten, die mit Notrufgeräten ausgestattet sind, sowie eine genau festgelegte Rettungskette und Maßnahmen, wie sie ausgelöst wird. Bei Veranstaltungen mit bis zu 5.000 Besucherinnen und Besuchern müssen Awarenessmaßnahmen auch in das Sicherheitskonzept einfließen. Vorgeschrieben wird etwa eine ausreichende Beleuchtung bei WC-Anlagen in Freibereichen oder von schwer einsehbaren Arealen wie Gebüschgruppen.
Begutachtung von Veranstaltungsgesetz-Novelle in Wien
Das Begutachtungsverfahren für die Novelle wird laut Rathaus von Ende August bis Ende September laufen, der Beschluss im zuständigen Gemeinderatsausschuss ist für Anfang Dezember geplant. Im Landtag soll dieser Anfang Jänner 2025 auf der Tagesordnung stehen.