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Scooter, Fahrrad & Co.: Tipps für einen sicheren Schulweg

26-08-2024, 15:54

Damit der Schulweg für die jungen Verkehrsteilnehmer sicher und stressfrei verläuft, sollten Eltern bereits frühzeitig mit den Kindern üben. Besonders für Schüler die mit dem Roller, Scooter, Fahrrad und Co. zur Schule fahren, sind bestimmte Rahmenbedingungen zu beachten.

Der Schulstart rückt langsam näher und damit werden demnächst wieder zahlreiche Kinder morgens in die Schulen pilgern. Für viele wird es das erste Mal sein, dass sie den Weg zur Schule allein bewältigen müssen.

Sicher unterwegs ins Klassenzimmer: ARBÖ gibt Tipps für den Schulweg

"Kindern fehlt noch die Routine im Straßenverkehr, sie können diesen nicht so gut überblicken und auch nicht so gut einschätzen wie Erwachsene. Kinder sind leicht abzulenken, sie sind kleiner und haben daher auch ein eingeschränkteres Blickfeld. Schwerer einzuschätzen sind auch Geschwindigkeiten, Entfernungen und Gefahren im Allgemeinen" weiß ARBÖ-Verkehrspsychologin Patricia Prunner. "Das Motto muss also lauten: Üben, üben, üben!"

Der Schulweg sollte rechtzeitig und gemeinsam mit den Eltern erarbeitet und wiederholt werden. Und am besten beginnt man damit schon im Laufe der letzten Ferienwochen: "Der Schulweg ist nicht an einem Tag erlernt, sondern es braucht sechs bis zehn Wiederholungen, bis alle Gefahrensituationen am Schulweg auch als solche erkannt werden", erklärt Prunner weiter.

Schulweg mit Fahrrad, Scooter & Co.: Das ist zu beachten

Viele Kinder bestreiten den Schulweg nicht zu Fuß, sondern nutzen lieber das Fahrrad oder den Roller. Auch damit sollte der sicherste Schulweg geübt werden. Dabei ist es besonders wichtig mögliche Gefahrenquellen vorab ausfindig zu machen und mit den Kindern zu besprechen. Was bei den Gefährten zusätzlich zu beachten ist, hat der ARBÖ kurz zusammengefasst:

Tretroller und Scooter

  • Sie zählen zu den spielzeugähnlichen Gefährten, wie auch Skateboards, Longboards und Kickboards.
  • Sie werden mit reiner Muskelkraft betrieben und dürfen ausschließlich am Gehsteig und in Schrittgeschwindigkeit bewegt werden.
  • Fußgänger dürfen durch diese nicht gefährdet werden.
  • Der Radweg ist für Scooter und Tretroller ebenso tabu wie Mehrzweckstreifen oder die Straße.
  • Kinder unter acht Jahren benötigen eine Aufsichtsperson, die mindestens 16 Jahre alt ist.

E-Scooter und Fahrrad

  • Für E-Scooter gelten die gleichen Regelungen wie für das Fahrrad. Demnach dürfen die elektrisch betriebenen Roller und das Fahrrad nur am Radweg, Mehrzweckstreifen oder auf der Straße benutzt werden.
  • Kinder bis zum 12. Lebensjahr sind verpflichtet, einen Helm zu tragen.
  • Erlaubt ist die Benützung eines E-Scooters oder eines Fahrrads ohne Aufsichtsperson (Mindestalter: 16 Jahre) ab dem 12. Geburtstag oder wenn das Kind mindestens neun Jahre alt ist und im Besitz eines Fahrradausweises ist.
  • Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht ist die Verwendung eines weißen Lichts nach vorne und eines roten Lichtes nach hinten verpflichtend zu nutzen.
  • Beide müssen StVO-konform folgendermaßen ausgestattet sein: wirksame Bremsvorrichtung, Rückstrahler oder Rückstrahlfolien (nach vorne weiß, nach hinten rot und zur Seite gelb), Glocke sowie einem nach vorne gerichtetem weißem Licht und einem roten Rücklicht.
  • Auch die richtige Kleidung und Ausrüstung wichtig: Das Kind sollte helle und reflektierende Kleidung tragen und auch die Schultasche sollte mit reflektierendem Material ausgestattet sein.

(Red)

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