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Zahlreiche Verstöße bei Kurzzeitvermietung in Wien festgestellt

21-08-2024, 14:50

Bei der Überprüfung von 611 Wohnungen stellten die Beamten des Wiener Marktamts fest, dass 500 davon ohne die notwendige gewerbliche Erlaubnis vermietet wurden, woraufhin die Vermieter zur Anzeige gebracht wurden.

Zudem wurden fünf Anzeigen gegen Betreiber von Apartmenthäusern erstattet, die nicht über die vorgeschriebenen Notausgänge für ihre Gäste verfügten. Insgesamt wurden in der gesamten Stadt Wien 2.085 Betten in Fremdenverkehrsbetrieben bemängelt.

Strengere Regeln für Kurzzeitvermietung in Wien

In Wien gelten seit 1. Juli 2024 deutlich strengere Regeln für eine touristische Kurzzeitvermietung von Wohnungen. Wer auf Plattformen wie Airbnb inseriert, darf dies nur mehr höchstens für 90 Tage im Jahr tun. Das gewerbliche Vermieten von Wohnungen ist nun in der ganzen Stadt grundsätzlich verboten, nicht nur in Wohnzonen. Wer als gewerblicher Vermieter seine Wohnungen zur Kurzzeitvermietung anbieten möchte, muss um eine Ausnahmegenehmigung bei der Baubehörde ansuchen.

"Die Anzahl unbefugter Gewerbeausübung bei der Vermietung von Wohnungen unter dem Deckmantel des häuslichen Nebenerwerbes ist noch höher geworden", hielt Marktamtsdirektor Andreas Kutheil in einer Aussendung am Mittwoch fest. "Wir werden die Anzahl der Kontrollen weiter erhöhen und auch in der Zukunft verstärkt kontrollieren, denn die Einhaltung der Vorschriften gerade am Wohnungssektor in Wien muss gewährleistet sein."

Der Konsumentenschutz ist neben Lebensmittelkontrollen und der Verwaltung der Wiener Märkte eine der zentralen Aufgaben des Marktamts. Auch für die Einhaltung der Gewerbeordnung und die Überprüfung der Gewerbe ist das Marktamt zuständig. Laut Marktamt werden jährlich 90.000 Konsumentenschutzkontrollen durchgeführt.

(APA/Red)

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