logo



[email protected]

Anschlagspläne in Wien: Ohne Messenger-Überwachung keine Spur zu Hauptverdächtigem

14-08-2024, 15:50

Ohne Messenger-Überwachung wäre man im Zusammenhang mit den mutmaßlichen Anschlagsplänen auf die Taylor Swift-Konzerte in Wien dem Hauptverdächtigen womöglich nicht auf die Spur gekommen.

Darauf deutet der aktuelle Ermittlungsstand hin. Demnach war ausländischen Nachrichtendiensten der 19-Jährige in einer islamistischen Telegram-Chat-Gruppe aufgefallen, die mitzulesen hierzulande den Behörden derzeit verboten ist.

Der mutmaßliche Anhänger der radikalislamischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) dürfte sich in den Wochen vor seiner Festnahme in einer Chat-Gruppe mit Gleichgesinnten ausgetauscht haben. Ausländische Nachrichtendienste hatten die Gruppe bereits am Radar, sie wurde überwacht. Als von Anschlagsplänen auf einen Swift-Auftritt im Wiener Ernst-Happel-Stadion die Rede war, warnten die Partnerdienste ihre österreichischen Kollegen. Mit der Handynummer des 19-Jährigen konnten die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) und das Bundeskriminalamt nach Informationen der APA einen Treueschwur auf den IS wieder herstellen, den der 19-Jährige bereits am 7. Juli via Instagram online gestellt und zwischenzeitlich wieder gelöscht hatte. In weiterer Folge wurden umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet, die am 7. August zur Festnahme des Hauptverdächtigen und eines 17-jährigen mutmaßlichen Mittäters führten.

Ohne Messenger-Überwachung keine Spur zu 19-Jährigem

Dass in Österreich eine zeitgemäße Kommunikationsüberwachung von Messenger-Diensten unzulässig ist, hatte DSN-Direktor Omar Haijawi-Pirchner bereits im vergangenen Dezember gegenüber der APA beklagt und im internationalen Vergleich "low level" genannt. Österreich sei "das letzte Land in Europa, in dem eine Überwachung von Messenger-Diensten nicht möglich ist". Bedenken von Datenschützern, dass die Überwachung von Messenger-Diensten einen zu großen Eingriff darstelle oder missbräuchlich verwendet werden könnte, trat Haijawi-Pirchner mit dem Hinweis entgegen, es gehe ausschließlich um anlassbezogene Zugriffe auf Messenger-Dienste und nicht um komplette Online-Durchsuchungen von Handy-Geräten.

Der jetzige Gesetzesentwurf der ÖVP sieht vor, dass bei einer konkreten Verdachtslage in Richtung terroristischer Straftaten bzw. geheimen Nachrichtendiensts zum Nachteil Österreichs bestehende Sicherheitslücken bei Handys genutzt werden dürfen, um mittels einer Software die Geräte von Verdächtigen zu infiltrieren. Das soll die Möglichkeit schaffen, Inhalte - es geht vor allem um Chat-Nachrichten - zu überprüfen, die über Dienste wie Telegram, WhatsApp oder Signal verschlüsselt gesendet, übermittelt oder empfangen werden. Andere am Handy abgespeicherte Daten sollen dabei nicht durchforstet werden, das Ausspähen soll sich ausschließlich auf die jeweils am Gerät installierten Messenger-Dienste beschränken.

Entsprechende Anordnung soll dem Bundesverwaltungsgericht obliegen

Die entsprechende Anordnung soll dem Bundesverwaltungsgericht obliegen und unter strengen Sicherheitskriterien - etwa mit Einbeziehung des Rechtsschutzbeauftragten im Innenministerium - erfolgen. Voraussetzung ist ein konkreter Verdacht auf gravierende Straftaten. Die Überwachung soll sich ausschließlich auf Nachrichten beschränken, die innerhalb eines bestimmten Bewilligungszeitraums verschickt oder empfangen werden.

Sollte sich der Verdacht erhärten, wären im nächsten Schritt Festnahmeanordnungen oder Hausdursuchungen zwecks Gefahrenabwehr in die Wege zu leiten. Zudem ließen sich für die Justizbehörden zum Zweck der Strafverfolgung Beweismittel sammeln.

(APA/Red)

Nachrichtenquelle


© 2017-2024 wienpress.at [email protected]