Die Anwälte der beiden, Werner Tomanek und Nikolaus Rast, beklagen deren Haftbedingungen und sehen ihre Verteidigerrechte beschnitten.
Die Anwälte der beiden, Werner Tomanek und Nikolaus Rast, beklagen deren Haftbedingungen und sehen ihre Verteidigerrechte beschnitten.
Gegenüber der APA kündigten Tomanek und Rast am Dienstag jeweils einen Einspruch wegen Rechtsverletzung an. Die beiden jungen Männer würden sich "in Isolationshaft" befinden und dürften keinen Besuch empfangen. "Das sind Guantanamo-Zustände", beschwerte sich Tomanek, der den 19-Jährigen vertritt. Die Mutter dürfe ihren Sohn nicht sehen. "Meiner ist 17. Fast noch ein Kind. Man lässt die Mutter einfach nicht zu ihm. Jeder Massenmörder darf Besuch von seiner Mama empfangen", ergänzte Rast, der am vergangenen Freitag das Mandat für den 17-Jährigen übernommen hat.
Unhaltbar ist für die beiden Strafverteidiger, dass sie nach wie vor keine Akteneinsicht erhalten haben. Das sei "eine massive Beschneidung der Verteidigerrechte", meinte Rast. Es sei unzulässig, die "Verteidiger vom Akt auszuschließen und die Medien mit Informationen zu versorgen". Was die Vorwürfe gegen seinen Mandanten berichtet, habe er diese bisher vor allem Zeitungsberichten entnommen.
Zu den Anschuldigungen, die gegen den Hauptverdächtigen erhoben werden, meinte wiederum dessen Rechtsvertreter Tomanek: "Das ist reiner Theaterdonner". Sein Mandant habe nach seiner Festnahme auch nicht "umfassend gestanden".
Auf einer Pressekonferenz im Innenministerium hatte es am vergangenen Donnerstag geheißen, der 19-Jährige sei zu den Anschlagsplänen "vollumfänglich" geständig. Die Gefährdungslage sei "wirklich sehr konkret" gewesen, wurde am Dienstag aus Ermittlerkreisen gegenüber der APA bekräftigt. Demnach soll der 19-Jährige nach seiner Festnahme zugegeben haben, er habe mit seinem Auto mit Sprengstoff, Messern und Macheten zum Ernst-Happel-Stadion fahren und vor dem Stadion "ungläubige" Taylor Swift-Fans töten wollen. Ob mittels Sprengstoff oder mit den Stichwaffen, habe er sich offen gelassen. Das hätte er kurzfristig, angepasst an die konkrete Situation vor Ort entschieden.
Dem trat Tomanek am Dienstag im Gespräch mit der APA entgegen: "Ich habe zwar nach wie vor keinen Akt. Aber aus dem fragmentarischen Protokoll seiner Ersteinvernahme ergibt sich, dass er in diese Richtung nur etwas angedacht hat. Er hatte weder die Mittel noch die Möglichkeiten und den Sprengstoff, um das durchzuführen. Das wäre in der Ausführung gar nicht möglich gewesen." Bei den Vorwürfen gegen den jungen Mann aus Ternitz (Bezirk Neunkirchen) handle es sich "um overacting at its best. Die (gemeint: die Behörden, Anm.) stellen das übertrieben dar, um die Überwachungsmethoden zu bekommen, mit denen sie dann nicht umgehen können. Man muss ja wissen, wie eine Zündung funktioniert, bevor man eine Ducati kauft", sagte Tomanek.
Laut seinem Rechtsvertreter habe der 19-Jährige in seiner Erstbefragung "prinzipiell islamistische Tendenzen" zugestanden, sich für die Scharia ausgesprochen und zugegeben, "Kontakt zu solchen Leuten" über einschlägige Kanäle im Internet gesucht und gefunden zu haben. "Er ist ein rabiater Internet-Rambo", meinte Tomanek. Der Ternitzer habe auch einen Treueschwur auf den IS geleistet und das online gestellt, wenig später aber wieder gelöscht. "Weil er das cool gefunden hat. Er wollte den Attentäter vom 2. November nachmachen", erwiderte Tomanek auf die Frage nach den diesbezüglichen Beweggründen des Burschen.
Der IS-Anhänger, der am 2. November 2020 bei einem Anschlag im der Wiener Innenstadt vier Personen getötet hatte, ehe er von der Polizei erschossen wurde, dürfte überhaupt eine Art Vorbild für den 19-Jährigen gewesen sein. Beide haben bzw. hatten nordmazedonische Wurzeln, beide legten binnen kurzer Zeit mittels Steroiden an Muskelmasse zu und ließen sich einen Vollbart wachsen, beide ähnelten äußerlich dem, wie man sich einen typischen Islamisten vorstellt. Und beide versuchten sich als Security-Mitarbeiter. Während der spätere Wien-Attentäter vorübergehend in einem Spital als Sicherheitskraft gearbeitet hatte, kam der 19-Jährige aber nicht im Security-Bereich unter. Für seinen Rechtsvertreter wenig überraschend: "Es dürfte mentale Probleme geben. Er hat womöglich deswegen die Schule abgebrochen. Bein Bundesheer war er untauglich."
"Wir haben früher den Bruce Lee nachgemacht. Er hat sich die Posen vom Wien-Attentäter abgeschaut", hielt Tomanek fest. Sein Mandant sei "ein einsamer Wolf ohne Sozialkontakte". Der 19-Jährige habe eine "schmutzige Gedankenwelt" und Kontakte zu Islamisten gehabt: "Aber die angeblichen Anschlagspläne waren reine Hirngespinste."
Der mitverdächtige 17-Jährige, gegen den die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ebenfalls wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation ermittelt, soll von den Anschlagsplänen des 19-Jährigen gewusst haben, was sein Verteidiger bestreitet. Anfang August sollen der 17-Jährige und ein weiterer Jugendlicher, der von der Staatsanwaltschaft als Zeuge geführt wird, in Ternitz auch an einer "Probefahrt" mit dem mit einem Blaulicht und Folgetonhorn versehenen Auto des 19-Jährigen teilgenommen haben. Dieser soll gehofft haben, bei der Tatumsetzung mit diesem Equipment unter der Vorgabe, im behördlichen Einsatz zu stehen, möglichst nahe zum Happel-Stadion zu kommen.
Im Unterschied zum 19-Jährigen, den die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) bis zum Juli 2024 nicht als so genannten Gefährder am Radar hatte, war der 17-Jährige in Richtung §278b StGB - die Bestimmung stellt die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung unter Strafe - amtsbekannt. Er war bei einem Facility-Unternehmen beschäftigt, das mit dem Bühnenaufbau für die Swift-Konzertreihe im Happel-Stadion betraut war. Er wurde am vergangenen Mittwoch nach einer Handy-Peilung am Weg zu seinem Arbeitsplatz festgenommen.
Gesicherten Informationen der APA zufolge waren bei dem Facility-Unternehmen sieben weitere Männer beschäftigt, die wegen Verdachts auf Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung in den Fokus des Staatsschutzes und der Sicherheitsbehörden geraten waren. Ein gegen die betreffende Firma gerichteter Vorwurf lässt sich daraus insofern nicht ableiten, als für einen derartigen Betrieb - anders als bei einem Security-Unternehmen - eine genaue Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter und die Einholung entsprechender Auskünfte nicht zwingend vorgeschrieben und in der Praxis auch nicht allgemein üblich ist.
(APA/Red)