Seine Verteidigerin Ina-Christin Stiglitz bestätigte im Gespräch mit der APA einen Bericht der "Kronen Zeitung" (Sonntag-Ausgabe). "Er wollte nur cool sein", sagte Stiglitz.
Seine Verteidigerin Ina-Christin Stiglitz bestätigte im Gespräch mit der APA einen Bericht der "Kronen Zeitung" (Sonntag-Ausgabe). "Er wollte nur cool sein", sagte Stiglitz.
Der Generaldirektor für die Öffentliche Sicherheit, Franz Ruf, hatte am vergangenen Donnerstag im Rahmen einer Pressekonferenz erklärt, der 19-Jährige aus Ternitz (Bezirk Neunkirchen) habe nach seiner Festnahme ein "vollumfängliches" Geständnis abgelegt. Davon ist jetzt keine Rede mehr. Ihr Mandant habe ihr bei einer Besprechung anlässlich der Verhängung der U-Haft am Freitag versichert, er sei weder Anhänger des IS noch habe er ein Attentat geplant gehabt, schilderte Stiglitz am Sonntagvormittag. Sprengstoff habe er "nach einem Tutorial" hergestellt, auf das er im Internet gestoßen sei. Er habe das "zum Experimentieren" nachmachen und eine Bombe allenfalls im Wald ausprobieren wollen. Zu keinem Zeitpunkt habe er vorgehabt, Menschen zu töten.
Nach Darstellung der Anwältin war der 19-Jährige im Internet auf das Gedankengut des IS gestoßen. Er habe sich dafür interessiert, aber nicht damit identifiziert. Stiglitz räumte ein, dass ihr Mandant auf sozialen Medien diversen Predigern gefolgt sei. Er habe im Internet auch eine Anleitung zum Herstellen von Sprengstoff und Bombenbauen gefunden. "Er hat ausprobieren wollen, ob das funktioniert", meinte die Verteidigerin. Der 19-Jährige sei "ein technisch interessierter Mensch" und habe nach dem Abbruch einer Lehre "viel Zeit gehabt".
Laut Stiglitz soll es zum Zeitpunkt der Festnahme und Hausdurchsuchung noch kein funktionsfähiges TATB - ein hochexplosiver Flüssigsprengstoff aus Aceton, Wasserstoffperoxid und Säure - gegeben haben. Eine dafür benötigte Chemikalie sei nicht hochprozentig genug gewesen, "er wollte sie daher eigentlich in die Toilette schütten". Im Eiskasten fanden sich bei der Durchsuchung der elterlichen Wohnung - diese waren während des polizeilichen Großeinsatzes im Urlaub im Ausland - Utensilien einer Sprengvorrichtung. Auch Zünder, Zündschnüre und weiteres Equipment zum Bomben-Bauen wurden sichergestellt. Der 19-Jährige besaß auch Messer und Stichwaffen. "Die hat er auf Amazon bestellt, weil sie ihm gefallen haben", stellte seine Anwältin fest.
Auf die Frage, ob und weswegen der 19-Jährige einen Treueschwur auf den IS abgelegt und weitergeleitet habe - das war ein entscheidender Faktor, der auf die Spur des Terror-Verdächtigen führte -, sagte Stiglitz: "Er wollte cool sein." Ihr Mandant sei kein Terrorist": "Er hätte ein Attentat gar nicht übers Herz gebracht." Der 19-Jährige sei "wie ein Kind. Unreif, ahnungslos."
Gegen den 19-Jährigen mit nordmazedonischen Wurzeln und seinen um zwei Jahre jüngeren besten Freund türkisch-kroatischer Abstammung - beide sind österreichische Staatsbürger - wird von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation ermittelt. Sie sitzen wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft. Der nächste reguläre Haftprüfungstermin findet am 23. August statt.
Das Innenministerium veröffentlichte am Samstag ein Foto von den terrorverherrlichenden Stickern, die bei dem 17-jährigen mutmaßlichen Komplizen gefunden worden waren. Zu sehen ist darauf unter anderem eine IS-Flagge sowie ein al-Kaida-Schriftzug.
Indes wurde Sonntagmittag vom Wiener Landesgericht für Strafsachen über einen weiteren Bekannten des 19-Jährigen die U-Haft verhängt. Das gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage bekannt. Der 18 Jahre alte Iraker hat nach derzeitigem Ermittlungsstand zwar nichts von den mutmaßlichen Anschlagsplänen des 19-Jährigen gewusst und war in dessen Vorbereitungshandlungen offenbar auch nicht eingebunden.
Der Iraker soll jedoch IS-Propagandamaterial besessen und in sozialen Medien geteilt haben und außerdem vor wenigen Tagen einen Treueschwur auf den IS abgelegt haben. Er dürfte diesen auch in Form eines vorgefertigten Nasheeds (eine Art Sprechgesang, Anm.) - und nicht wie in derartigen Fällen üblich als Video- oder Bilddatei - verbreitet haben. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen den 18-Jährigen in einem separaten Verfahren wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung.
Zu den gegen ihn gerichteten Vorwürfen machte der Iraker - das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hat bereits Maßnahmen zur Aberkennung des Aufenthaltsstatus eingeleitet - vor dem Journalrichter keine Angaben. Zum bis 26. August rechtswirksamen U-Haft-Beschluss gab er keine Erklärung ab. Als Haftgründe wurden Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr angenommen, stellte Gerichtssprecherin Salzborn klar.
(APA/Red)